Hallo Frau Bader, ich nehme im Oktober meine Arbeit nach einem Jahr Erziehungsurlaub wieder auf. Tätig bin ich im Innen- sowie im Außendienst (lt. Arbeitsvertrag), tatsächlich wurde ich bisher in verschiedenen Bundesländern (von Montag bis Freitag - mit Übernachtungen) eingesetzt. Kann mein Arbeitgeber jetzt auch noch von mir verlangen, dass ich die ganze Woche weg von zu Hause arbeiten muss, obwohl ich jetzt ein Kind habe? Mein Arbeitsvertrag sieht das gesamte Bundesgebiet als Einsatzgebiet vor. Dann sehe ich mein Kind ja nur noch am Wochenende. Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!
Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 23:00