Andrea Hennewald
Ich bin im Außendienst beschäftigt und habe 3 Musterkoffer mit jeweils ca. 30 kg und 2 Musterkoffer mit jeweils ca.10 kg bei mir. Pro Tag habe ich etwa 1-3 Kundentermine - dafür müssen die Koffer jedes Mal aus dem Auto heraus und wieder herein gehievt werden. Nun habe ich von Kolleginnen, die in Mutterschutz gegangen sind erfahren, dass sie ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft einen Zusatzvertrag des Arbeitnehmers erhalten haben auf dem sie unterschreiben mussten, dass sie nicht mehr als 10 kg heben würden. Ist dies zulässig? Auf welcher Basis errechnet sich das Gehalt, wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreiben sollte?
Hallo ich stimme meiner Vorrednerin voll zu. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Natürlich kannst du den Zusatzvertrag unterschreiben und dann verlangen, dann deine neuen Musterkoffer nicht mehr als 10 kg wiegen, oder andersweitig sichergestellt wird, dass die Gewichtsbelastungen im Rahmen dessen sind, was das MuSchG erlaubt. Im übrigen muss ja in jedem Arbeitsverhältnis mit einer Schwangeren die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wo dasselbe drin steht: Heben und Tragen gelegentlich bis 10kg, häufig bis 5kg. Dafür müssen technische oder organisatorische Lösungen gefunden werden. Beide (AG und ANin) unterschreiben und die GFB ist bindend für beide Seiten. Unzulässig wäre, dass du einen solchen Zusatzvertrag unterschreibst und dann aber dennoch verlangt wird, dass du selber 30kg-Musterkoffer trägst. Ein solcher Vertrag wäre rechtswidrig, weil man nicht per Zusatzvertrag geltendes Gesetz aushebeln kann. Wende dich am besten an die Gewerbeaufsicht (Aufsichtsbehörde für Mutterschutz).
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