Frage: Prämienbezahlung im Aussendienst

Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin in der 33. Schwangerschaftswoche und befinde mich seit Anfang November im Beschäftigungsverbot,das von Arbeitgeberseite ausgesprochen wurde. Ich arbeite für ein Kosmetikunternehmen im Aussendienst und mein Gehalt setzt sich aus Fixum und Prämie (alle 4 Monate) zusammen. Die letzten 4 Monate für die Prämienberechnung gingen von September bis einschließlich Dezember. Somit habe ich von 4 Monaten zur Prämienerreichung nur 2 Monate arbeiten können. Ich bin Anfang November mit einer Umsatzzielerreichung von 70% ausgestiegen und hatte ab da keinen weiteren Einfluss auf die Umsatzentwicklung. Es wird erst ab einer Umsatzerreichung von 90% eine Umsatzprämie ausgeschüttet. Meine Nachfolgerin allerdings hat es nicht auf die mind. 90% Umsatzerreichung per Ende Dezember für mein Gebiet geschafft und somit weigert sich mein Arbeitgeber mir irgendeine Umsatzprämie auszuschütten. Jetzt meine Frage: Ist das rechtens? Ich habe im Vorfeld mit meinem Vorgesetzten darüber gesprochen und mir wurde eine faire Abrechnung zugesichert (mündlich),da es natürlich klar ist,dass ich keinen weiteren Einfluss auf den Umsatz ausüben kann,wenn ich mich im Beschäftigungsverbot befinde . Dem ist leider ganz und gar nicht der Fall und ich möchte gerne wissen,wie die rechtliche Lage dazu ist. Herzlichen Dank für die Bearbeitung!

von kbustelodiaz am 26.01.2018, 16:36



Antwort auf: Prämienbezahlung im Aussendienst

Hallo, für den Mutterschaftslohn im BV zählt der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Mo. vorher. Da war ja eine Prämie dabei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Prämienbezahlung im Aussendienst

Das ist nicht schwer zu beantworten. Es ist bei Beschäftigungsverboten mindestens der Durchschnittsverdienst aus dem Referenzzeitraum in den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft zu bezahlen. Wenn alle 4 Monate eine Prämie fällig ist, dann ist die Prämie eben so hoch zu bezahlen, wie sie vor der Schwangerschaft auch war. Diese Prämie (oder Aufstockung) ist ein Teil des Mutterschutzlohns, der in der Zeit von Beschäftigungsverboten bezahlt wird.

Mitglied inaktiv - 26.01.2018, 21:49



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