Beschäftigungsverbot im Aussendienst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot im Aussendienst

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich bin Vollzeit im Außendienst unterwegs. Meine tägliche KM-Leistung liegt bei ca 200-300 und das 5 Tage in der Woche. Ist mein AG dazu verpflichtet, mir ein Beschäftigungsverbot aufzuerlegen ab dem 3. Monat? Gilt ein "Aussendienstfahrzeug" als Beförderungsmittel? Es wäre schön wenn Sie mir da weiterhelfen könnten! Vielen Dank

von Steffi2103 am 02.02.2017, 16:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Aussendienst

Hallo, Nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Aussendienst

Da gibt es Merkblätter der Aufsichtsbehörden, die alle diese Fragen gut beantworten. https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Fahr-und-Aussendienst.pdf Nein, Außendienst zählt nicht automatisch unter Beförderungsmittel. Es kommt auf die tägliche Fahrtzeit an. Wenn die Fahrzeit zu lange ist, muss der AG dir kürzere Routen zuteilen. Wenn das nicht möglich ist, kann er dich in den Innendienst versetzen. Zum Beispiel auch ins Home Office. Mit dem neuen Mutterschutzrecht wird dieser Passus im MuSchG auch geändert. Nicht jedes Beförderungsmittel gilt künftig als gefährdend. Es kommt auf das Fahrzeug an und ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung. Die heutigen Dienstwagen sind so komfortabel, mit Klimaanlage, Federung und vielen Extras in der Ausstattung, dass Autofahren nicht mehr so schnell als gefährdend angesehen wird. Beim Baggerfahren wäre das etwas anderes.

Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 19:00



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