Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Hallo Frau Bader, Im März 2019 trat ich meine neue Stelle im Außendienst an. Da war ich, ohne es zu wissen, schwanger. Im April habe ich das in der Arbeit gesagt und sofort ein Berufsverbot bekommen (Arbeit am Pferd war zu gefährlich). Erst war ich zu einem kleinen Anteil noch im Büro und als ein Ersatz für mich gefunden wurde war ich ganz im BV. Dann kam das Kind und nun bin ich noch in Elternzeit. Zur weiteren Planung habe ich mit meinem AG besprochen, dass wir die Elternzeit so lange verlängern bis ich erneut schwanger bin und ich dann direkt wieder ins BV gehe. So hat er es einfacher mit der Planung, mein Ersatz kann einfach dort bleiben, ich muss nicht für kurze Zeit wieder dort arbeiten und alle wissen einfach bescheid. Nun bin ich erneut schwanger und habe das meinem AG mitgeteilt. Dieser sagt nun, dass sie mehr Arbeit haben und mich gerne Vollzeit wieder im Büro einsetzen wollen (Es ist ein kleiner Zuchtverband mit unter 15 Mitarbeitern). Nun meine Fragen: Kann er einfach verlangen, dass ich zu Vollzeit ins Büro gehe? Kann er mich einfach ins Büro stecken, obwohl in meinem Arbeitsvertrag zu 100% Außendienst steht? Kann er mich ins BV schicken und trotzdem jemand Neues für die Stelle im Büro einstellen? Kann er mich zu 50% ins Büro setzen und die anderen 50% ins BV? Eigentlich hatten wir telefonisch vorher besprochen, dass ich direkt ins BV gehe. So haben mein Mann und ich nun geplant, ein Umzug steht an (wir müssen vermutlich weiter weg ziehen, da wir uns hier nichts leisten können und die Arbeitsstelle ist nur in Präsenz abzuleisten), die Krippenstunden sind nicht so gebucht (und auch nicht buchbar), dass ich überhaupt Vollzeit arbeiten kann und und und...außerdem entspricht der Job im Büro überhaupt nicht meiner Vorstellung von der Arbeit, für die ich mich damals beworben habe. Ich bin einfach nur super traurig und überrumpelt, dass mein AG mich jetzt auf einmal wieder für 4 Monate Vollzeit (und dann bin ich ja eh schon wieder weg im Mutterschutz) ins Büro stecken will. Hoffentlich können Sie mich da etwas aufklären. Freundliche Grüße und Vielen Dank im Voraus, Lisa

von lisa_egerlein am 12.01.2022, 14:01



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Hallo, 1. Ja, muss er sogar. 2. Die EZ zu verlängern, bis man wieder schwanger ist, um dann in ein BV zu gehen, halte ich für problematisch. Das könnte wegen des Mutterschaftslohnes Probleme mit der KK geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2022



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Dein AG ist sogar dazu verpflichtet, dich wenn möglich so einzusetzen wie es die Richtlinien erlauben. Und du kannst auch nur ein BV in Anspruch nehmen, wenn du in der Lage bist zu arbeiten: sprich nicht arbeitsunfähig, Kind 1 muss betreut sein und der Arbeitsweg ist deine Privatsache. Hart gesagt: wenn dein Chef dich statt BV zum Akten entstauben und Kaffee kochen einsetzt ist das sein Ding - der Job muss dir kein Spaß machen, sondern dem Mutterschutz entsprechen. Ein BV ist immer nur der letzte Ausweg, wenn nichts anderes machbar ist.

von KielSprotte am 12.01.2022, 14:12



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Ist ein BV auch die letzte Lösung, wenn der AG mich jetzt erstmal 1-2 Monate einlernen muss und dann nach weiteren 2 Monaten wieder jemand neues einstellen muss, weil ich ja wieder weg falle? Wäre es dann für den AG nicht unzumutbar, dieses Chaos zu haben, wenn er einfach eine neue Kraft für dauerhaft einstellen kann?

von lisa_egerlein am 12.01.2022, 14:19



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

ob es sich für deinen ag lohnt ist nicht dein problem. wahrscheinlich ist ihm aufgegangen dass das ganze konstrukt schon von anfang an sehr fragwürdig war und es lohnt sich für ihn schon deswegen weil er keinen ärger riskieren will.

von WonderWoman am 12.01.2022, 14:29



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Das ist gar kein komisches Konstrukt sondern alles rechtlich legal. Deshalb haben wir es ja vorher so besprochen. Nicht in Ordnung wäre es gewesen, wenn ich die Elternzeit frühzeitig beendet hätte um früher ins BV zu kommen. Ich hab sie aber extra so weit verlängert, dass sie von alleine ausläuft. In dieser Sache habe ich mich vorher umfassend beraten lassen, damit mein AG keine Gefahr läuft irgendwas rechtswidriges zu machen.

von lisa_egerlein am 12.01.2022, 14:36



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

"verlängern bis ich schwanger bin" klingt irgendwie anders. aber was hättest du denn gemacht wenn du nicht schwanger geworden wärst? letztlich bist du schwanger ja nur zu schützen vor etwas was du unschwanger tatsächlich tun würdest. wenn du ohne schwangerschaft jetzt vz und ganz normal arbeiten würdest/könntest würde dir der bürojob ja keine zeitlichen und räumlichen probleme machen. wenn du aber ohne schwangerschaft jetzt auf tz gegangen wärst oder sogar wg. umzug gekündigt hättest fällt ja der schutzgrund (z.t.) weg.

von WonderWoman am 12.01.2022, 14:44



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Problem.... Du willst deine Elternzeit beenden um in ein bezahltes BV zu gehen. Dem muss der AG zustimmen und es kann passieren, dass er auf deinen Lohnkosten sitzen bleibt.

Mitglied inaktiv - 12.01.2022, 15:00



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Auch, wenn er dich dort erst einarbeiten muss. Der AG ist verpflichtet, nach einer Ersatztätigkeit zu schauen bevor ein BV ausspricht. BV setzt eine volle Einsatz-/Arbeitsfähigkeit gemäß Vertrag deinerseits voraus, die (zur Zeit) aber nicht MuSchu-konform geboten werden kann. Im BV musst du jederzeit abrufbar sein, wenn es dann doch eine MuSchu-konforme Tätigkeit gibt. D.h.: du hättest mit dem möglichen BV gar nicht erst so umgehen dürfen, als wenn dies eine Freistellung/Urlaub bis zur Geburt bedeutet. Arbeitsweg & Kinderbetreuung sind darüber hinaus immer Privatsache und es ist nicht das Problem des AG´s, dass ihr umzieht. Dein AG ist dir schon sehr entgegen gekommen, in dem er die EZ so verlängert hat, dass DU nicht zwischen Ende 1. EZ und erneuter Schwangerschaft arbeiten kommen musst. Frage: was hättest du denn gemacht, wenn du nicht planmäßig Schwanger geworden wärest? Klipp & klar: ja, du musst zur Arbeit erscheinen - der AG ist völlig im Recht. Trittst du nicht an, kann der AG dir kündigen.

von cube am 12.01.2022, 16:29



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Kurz gesagt, ja kann er. Dazu ist er gesetzlich sogar verpflichtet. Er muss, wenn es geeignete Ersatzarbeit gibt, dir diese zuweisen. Nur wenn es diese nicht gäbe, könnte er ein bv aussprechen. Ein Umzug deinerseits oder mangelnde kinderbetreuung ist dein Problem. Das widerspricht sowieso den Voraussetzungen für ein bv, da du für dieses jederzeit arbeitsfähig sein musst. Passt dir das nicht, musst du halt die EZ verlängern, wenn der AG zustimmt. Oder kündigen. Auf eure Absprache würde ich mich übrigens nicht beziehen da die rechtlich gar nicht sauber war.

von Felica am 12.01.2022, 17:34



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Der AG hat doch nur geäußert, dass er dann wieder ein BV aussprechen würde - nach aktuellem Stand der Dinge. Zu dem Zeitpunkt hatte er eben auch noch keine Ersatztätigkeit. Die Fehleinschätzung/Interpretation, dass ein BV generell hieße, man wäre bis zur Geburt sozusagen im Urlaub, liegt ja bei der Fragestellerin.

von cube am 12.01.2022, 19:44



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Ich verstehe eure Sichtweise voll. Es ist so, dass mein AG für mich einen vollwertigen Ersatz eingestellt hat, der zu 100% meinen Job macht, deshalb war klar, dass ich nicht wieder kommen muss. Dieser Ersatz ist jetzt immer noch da. Die haben nur festgestellt, dass sie doch mehr Arbeit haben und eh jemand zusätzlich brauchen. Da wir das vorher anders besprochen hatten, und die immer gesagt haben, dass sie sich keine zusätzliche Kraft leisten können (ich wollte Teilzeit in Elternzeit dort arbeiten, das wollten die aber nicht), habe ich mein Leben nun anders geplant. Wäre von vornherein klar gewesen, dass das jetzt doch nicht so läuft wie eigentlich geplant, hätte ich gar nicht versucht nochmal schwanger zu werden. Aber ja, man kann sich nicht drauf verlassen. Also ich habe das jetzt so verstanden, dass mein AG mich auf jeden Fall zu seinen Konditionen ins Büro setzen kann. Auch wenn Fahrtweg, Arbeitsort (im Außendienst wäre ich mobil von Zuhause aus unterwegs gewesen, da wäre das kein Problem gewesen), Arbeitsinhalt andere sind als damals, als ich den Vertrag unterschrieben habe, richtig? Antwort auf die Frage von Wonderwoman: Was ich gemacht, hätte, wenn ich nicht schwanger geworden wäre: Ich habe ja extra 2 Monate länger EZ genommen, ich hab also nen guten Puffer eingerechnet. Angefangen mit der Kinderplanung haben wir ja auch nicht erst vor 2 Monaten sondern schon länger... Und wenn es nicht anders abgesprochen wäre, dann wäre ich halt gleich irgendwie in Vollzeit wieder arbeiten gegangen, Dann hätte ich aber von Anfang an so geplant. Hab ich ja jetzt nicht, weil es anders besprochen war. Mir ist schon klar, dass ich micht nicht auf die mündliche Absprache berufen kann...Man hätte da ja auch nichtmal was schriftlich festhalten können. @cube: Mein AG kommt mir nicht entgegen, denn er macht ja jetzt genau das: Er lässt mich zwischen EZ 1 und erneutem Mutterschutz für 4 Monate wieder antanzen. Die Schwangerschaft trat ja noch während der ersten EZ ein. Diese läuft jetzt halt noch 2 Monate, weil ich von vornerein verlängert habe. Mir fehlt nur die Antwort auf die Frage: Kann er mich ins BV stecken und zeitgleich jemand anderen fürs Büro einstellen? Weil meine Stelle ja im Arbeitsvertrag zu 100% Außendienst vorsieht. Danke schonmal für eure Anregungen zu dem Thema

von lisa_egerlein am 12.01.2022, 20:04



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Natürlich kann er das. Das ist auch nicht deine Sache. Er weist die mutterschutzkonforme Arbeit zu. Muss er. Macht er. Du musst deinen Vertrag so erfüllen, da er Ersatz geschaffen hat. Rest ist seine Sache. Wenn du nicht willst, musst du kündigen

von mellomania am 12.01.2022, 20:40



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Es wurde schon viel geschrieben, dem ich zustimme. Da kein BV ausgesprochen wurde müssen sie arbeiten, weil es eine mutterschutzkomforme Arbeit gibt. Wann ist denn das erste Kind geboren? Wie lange haben sie für das 1. Kind EZ genommen? Ich gehe davon aus, dass noch EZ über ist. Je nachdem wie lange sie am Anfang gemeldet haben können sie die EZ bis zum Mutterschutz ohne Zustimmung des AG verlängern. Sollte die Erstmeldung zu kurz sein ist eine Verlängerung mit Zustimmung des AG möglich. Es würde für die Zeit kein Gehalt geben, aber sie können die Kündigung umgehen. Denn es klingt nicht so, als würden sie nicht irgendwann im Außendienst dort wieder arbeiten wollen. Natürlich würden die Monate ohne Gehalt auch das EG schmälern, wobei sie vermutlich aktuell auch nichts bekommen und somit wäre es später nur der Mindestsatz. Ich finde, das wäre eine Überlegung wert, denn wenn sie kündigen kann die Agentur für Arbeit sie für 12 Wochen sperren. ALG 1 gäbe es sowieso nur in der Höhe wie sie arbeiten könnten (1. Kind betreut ist). Zu behaupten VZ arbeiten geht und wenn kurzfristig was gemacht werden soll doch nicht wird das geprüft und es wird Geld zurück gefordert. Haben Sie noch Urlaub aus der Zeit vor der Geburt? Während eines BV sammelt sich auch Urlaub an. Sie könnten mit ihrem AG absprechen den zu nehmen. Evtl. können sie auch schon den Urlaub aus dem Mutterschutz vorzeitig nehmen. Damit decken sie nicht 4 Monate ab, aber ein paar Tage / Wochen. Haben Sie die Möglichkeit, dass irgendjemand sie in der Kinderbetreuung unterstützt? Z. B. einer fängt früh an, der andere bringt das Kind zur Krippe. Derjenige der früh anfängt holt es ab. Besteht die Möglichkeit auf Homeoffice? Vielleicht mal beim AG nachfragen, ob das 1-2 × Woche möglich ist. Kann der KV tageweise Homeoffice machen? Homeoffice mit Kind ist schwer, aber vielleicht besteht die Möglichkeit dann Stunden abends nachzuholen? Ich glaube, dass sie sich überlegen sollten was sie möchten und mit ihrem AG ins Gespräch gehen. Evtl. ist sogar doch noch TZ in EZ möglich?

von Ani123 am 13.01.2022, 00:44



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Das heißt, ihr habt eine Verlängerung für 2 Monate fixiert, richtig? Und diese läuft jetzt aus und du bist tatsächlich schwanger innerhalb der "richtigen" Zeit geworden. Ich würde es ehrlich gesagt genau so wie dein AG machen: die jetzt seit einem Jahr eingearbeitete EZ-Vertretung auf ihrer Position belassen und die mit dem Betrieb grundsätzlich vertraute Schwangere dann auf die Büro-Position setzen (du schreibst ja, du hast dort schon mal zu Beginn der Schwangerschaft gearbeitet - kennst es also schon ein wenig). Bzgl. "extra 2 Monate länger EZ eingeplant und sonst wieder VZ arbeiten gegangen" - mhhh... das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Gleichzeitig habt ihr aber dennoch nur eine TZ-Krippenbetreuung gebucht und wollt umziehen. Aber du bist doch gerade erst schwanger geworden, oder? Also habt ihr doch schon davor so geplant und gehandelt, als wenn du eh gar nicht mehr VZ arbeiten gehen würdest? Einen Krippenplatz bekommt man zumindest bei uns nicht von heute auf morgen. Sei mir nicht böse, aber das passt nicht so ganz zusammen. Ebenso wie in EZ schon wieder TZ arbeiten gehen wollen, jetzt aber den offenbar noch gar nicht statt gefundenen Umzug und daraus resultierenden Anfahrtsweg als Hinderungsgrund nennen. Aber evt. versteh/interpretiere ich das auch falsch. Fakt bleibt, dass der AG rechtlich korrekt handelt, wenn er genau aus den Gründen von "mehr Arbeit" und damit der Möglichkeit, dich MuSchu-Konform einzusetzen, kein BV ausspricht. Das ist jetzt natürlich blöd für euch, aber ich sehe nicht, wie du dich gegen eine vom Gesetzgeber genau so gewollte und vorgeschriebene Vorgehensweise wehren könntest. Du könntest höchsten versuchen, über Resturlaub die 4 Monate zu verkürzen - bedenke aber, der AG hat ein Recht, den Urlaub aus betrieblichen Gründen zum gewünschten Zeitpunkt verweigern. Aber evt. stimmt er ja zu? Oder lässt sich auf unbezahlte Freistellung/Urlaub ein für die kompletten 4 Monate? Da du danach ja vermutlich eh auch mindestens 1 Jahr in EZ gehen wirst, ist es für ihn vielleicht sogar praktischer, sofort jemanden zu suchen, der dann ja eh während deiner EZ bleiben müsste. Ich würde dir nur raten, jetzt nicht schon zu viel Erde zwischen dir und dem AG zu verbrennen. Zumindest nicht, wenn du nach Ende der 2. EZ dort wieder arbeiten möchtest.

von cube am 13.01.2022, 09:45



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Meine Vermutung, der AG wird sich seinen Teil gedacht haben. Da ist eine Mitarbeiterin welche wenige Tage nach dem ersten Arbeitstag wegen Schwangerschaft ins BV geht. Geht dann in EZ und statt wie vereinbart danach wieder zu kommen, verlängert die die EZ erst einmal mit der Bemerkung, ach ja wir planen nun Kind nr2 und wenn es klappt, gehe ich dann direkt wieder ins BV. Und dann wieder in EZ. Der AG hast also bisher nicht wenig Geld vorgesteckt, ohne wirklich eine Leistung von der Userin erhalten zu haben. Dafür darf er aber der anderen Mitarbeiterin welche sich in der Zeit bewährt hat, keine Sicherheit geben. Welche Mitarbeiterin liegt da dem AG wohl näher?

von Felica am 13.01.2022, 17:06



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Welche Mitarbeiterin liegt da dem AG wohl näher? Hm, laß mich überlegen.....habe ich einen Telefonjoker?

von KielSprotte am 13.01.2022, 19:16



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Hallo, Ist es tatsächlich so, dass Lisa ins Büro versetzt werden darf, wenn im Arbeitsvertrag extra Außendienst als Arbeitsort vereinbart ist? Ich sehe das nicht so. Wenn um Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass ein Mitarbeiter nur Nachtdienst macht, darf er doch auch nicht in den Tag Dienst versetzt werden. Wer hat die eigentlich das BV in der ersten Schwangerschaft ausgesprochen? Arzt oder Arbeitgeber? LG luvi

von luvi am 13.01.2022, 21:44



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Kommt auf die genaue Regelung im Arbeitsvertrag an. Denn natürlich kann er da erst mal schreiben dass ihm aus San Dienst eingesetzt wird. Und dann steht irgendwo viel weiter unten ein Passus dass der Arbeitgeber sich vorbehält sie je nach betrieblichen Belangen und Umständen auch in anderen Bereichen und zu anderen Uhrzeiten einzusetzen. VG D

von desireekk am 13.01.2022, 22:28



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Die AP hat doch ein ganz anderes Problem: sie hat keine Krippenzeiten für Vollzeit und ist umgezogen in der Hoffnung auf ein bezahltes BV.

Mitglied inaktiv - 14.01.2022, 07:14



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Huhu, ich würde Ani zustimmen und entweder eine Kündigung oder eine Verlängerung der Elternzeit vorschlagen. Das löst das Problem besser. Selbst wenn Dein Vertrag keine Bürotätigkeit hergibt (keine Ahnung, wie da die rechtliche Lage ist), was glaubst du, was Dein Arbeitgeber denkt, wenn Du Dich weigerst? Und wenn ich die Branche richtig einschätze, könnte es auch, wenn Du danach einen anderen Job suchst, wichtig sein, was Dein Arbeitgeber von Dir denkt...

von zweizwerge am 14.01.2022, 11:26



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Ja doch kann er. Du verwechselst ds gerade Äpfel um birnen. Bei deinem Bespiel. In deinem Beispiel ist das BV aufgrund der Nachtarbeit wegen der Arbeitszeiten, die kann der AG natürlich nicht so einfach abändern. Da geht es ja nicht um die Tätigkeit. Um dud geht es aber bei der Fragenden. Und da kann dee AG durchaus sagen, er gibt dann zumutbare Ersatztätigkeiten, solange es eben keine Änderungen bei Uhrzeit, Arbeitstag, lohnzahlung usw gibt. Letzter Dinge geht nur wenn im Vertrag entsprechend geregelt.

von Felica am 14.01.2022, 16:33



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Ihr Lieben! Wow, ihr seid voll aktiv und mein Kopf raucht von den ganzen Antworten. Also vorab: Ich denke ihr habt Recht und ich schlichtweg keine Chance. Vielleicht hätte ich vorher dazu schreiben sollen: Ich wollte in Teilzeit in Elternzeit bei meinem AG arbeiten. Dieser hat mir aber immer gesagt, sie können sich keine weitere Kraft leisten. Deshalb habe ich vor fast einem Jahr eine Stelle erst als 450€-Kraft und nun seit kurzem in Teilzeit hier in meiner Nähe angenommen. Nun meint mein alter AG, ich könne auch in Teilzeit wieder bei Ihnen anfangen. Jetzt ist es so, dass ich natürlich nur so viele Stunden arbeiten kann, wie ich es jetzt gerade schon mache. Bzw weniger weil ich täglich eine Fahrtzeit von einer Stunde habe. Das sind 20 Stunden im Monat, die ich nicht arbeiten kann und wofür ich zusätzlich Benzinkosten zu tragen habe. Für mich einfach sehr unwirtschaftlich. Ich kann nicht länger arbeiten weil mein Mann unsere Tochter nicht in die Krippe bringen oder abholen kann, da er öfter auf Geschäftsreise ist. Da mein AG mir gesagt hat, ich kann direkt ins BV, habe ich mich nicht weiter um eine höhere Stundenzahl in der Betreuung gekümmert. Jetzt geht das leider auch nicht mehr. Ich werde also meinen AG darum bitten, mir weiterhin Elternzeit zu gewähren, damit ich von der EZ in Mutterschutz übergehe. Dies kann er mir verwähren, da ich die EZ ja schon ein Mal verlängert habe. Das hätte ich natürlich auch anders gehandhabt, hätte ich vorher von der Geschichte mit der zufälligen Mehrarbeit erfahren (Sorry, aber mein AG wusste zu 100%, dass es mehr Arbeit werden wird). Mein AG kann mir auch keine Arbeit im Homeoffice geben, da ich erst eingelernt werden muss. Das habe ich auch erfragt. Dass ich nach dem zweiten Kind nicht wieder in die Firma zurück komme, habe ich bereits gesagt. Auch habe ich bei meiner Planung wegen des zweiten Kindes absolut mit offenen Karten gespielt. Ich habe meiner Chefin im Oktober bereits von den Plänen erzählt. Darin habe ich geschildert dass es doch viel klüger wäre, mich direkt wieder ins BV zu schicken. Fies wäre es gewesen, wenn ich wieder in VZ eingestiegen wäre und nach einem Monat wieder schwanger gewesen wäre und dann ins BV gewechselt wäre. Dann hätte meine Vertretung nämlich keinen Job mehr, meine Firma muss wieder jemand neues suchen (eventuell hat meine Vertretung dann schon was anderes gefunden), jemand muss wieder eingelernt werden...und und und. War es dann nicht besser von mir, das vorher gleich klar zu kommunizieren? Und sorry, aber wenn ich eine Frau von knapp unter 30 einstelle, dann muss ich als AG halt einfach damit rechnen, dass die irgendwann schwanger wird. Dass ich die erste Schwangerschaft geplant und mit Absicht verheimlicht hätte, das musste ich mir damals auch anhören (nein hab ich nicht, bei meinem alten AG hätte ich sogar noch mehr verdient damals)....direkt nachdem man beim Anwalt geprüft hatte, ob man mich noch kündigen kann. Ihr lest vielleicht....ich bin einfach ziemlich frustriert und hatte gehofft, nicht mehr in diese Firma zu müssen. Wenn sie die EZ verweigern, wird mir aber nichts anderes übrig bleiben, als meine restliche Zeit dort abzusitzen.

von lisa_egerlein am 14.01.2022, 20:51



Antwort auf: Kann mein AG mich nach Elternzeit ins Büro setzen (vorher Außendienst und BV)?

Wenn er die Böses will, kann er dir weitere Elternzeit verwehren. Mündliche Absprachen zählen ja nicht. Wie lange hattest du ursprünglich Elternzeit gemeldet?

Mitglied inaktiv - 14.01.2022, 22:03



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