Frage: Ausländer in Umschulung

Liebe Frau Bader, wie ist das wenn Ausländerin (nicht EU)mit Aufenthaltsbefugnis in Deutschland Umschulung macht und dann schwanger wird; kann Umschulung weitermachen und bekommt staatliches Geld wie Erziehungsgeld und Kindergeld? Baby kommt Sommer 2001, bin ledig; kann mein Freund auch was bekommen?Entschuldige schlechtes Deutsch, danke Patty

Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 10:34



Antwort auf: Ausländer in Umschulung

Liebe Patty, wenn Sie den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D haben und eine gültige Aufentshaltsberechtigung/ Aufenthaltserlaubnis haben. Weitere Voraussetzung ist, daß Sie nicht der im Ausland ansässige Arbeitgeber nach D geschickt hat und Sie hier für ihn arbeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2000



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