Hallo!
Meine Fragen sind etwas komplexer...
ich befinde mich in der Ausbildung zur Rettungsassistentin im letzten Jahr.Nach bekannt wurde das ich schwanger bin (jetzt 9. Woche)mußte ich meine Tätigkeit sofort unterbrechen, da ich im Job jederzeit mit Infektionen,Streß, usw. konfrontiert werden kann.
Mein Vertrag für die Ausbildung endet am 02.11. diesen Jahres.
Bis zur Entbindung bin ich in der Stadtverwaltung eingesetzt.
Hier nun ein paar Fragen:
Wie lange muß ich genau arbeiten?
Bekomme ich nach Ablauf meines Vertrages gar kein Geld mehr, falls doch von wem und wieviel?
Welche Bezüge bekomme ich nach der Geburt?
Vielen Dank an alle ;o)
Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 17:30
Antwort auf:
Ausbildung
Hallo,
meine beiden Vorredner haben recht.
Sie bekommen aber nur Leistungen vo m Arbeitsamt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2004
Antwort auf:
Ausbildung
Hallo Alex2009!
Zu deiner Frage wie lange du arbeiten musst kann ich nur sagen, dass der Mutterschutz meines Wissnes 6 Wochen vor der Geburt einsetzt und bis 8 Wochen nach der Entbindung andauert, bzw. 12 bei Früh-oder Mehrlingsgeburten. Weiter kann ich dir zu deinen Fragen leider nix sagen, weil es meinen Fragen ( der Beitrag direkt unter dir !) entspricht. Wenn du anderweitig was zur finanziellen Situation nach der Geburt erfährst, würd ich mich über Infos freuen. Lieber Gruß, Isa
Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 17:48
Antwort auf:
Ausbildung
Hallo,
sobald Dein Arbeitsvertrag abgelaufen ist mußt Du dich beim Arbeitsamt melden - dann bekommst Du Arbeitslosengeld bis zum Beginn den Mutterschutzes.
Dann zahlt während des Mutterschutzes die Krankenkasse.
Nach Ablauf des Mutterschutzes wenn Du Erziehungszeit nimmt kannst Du das Erziehungsgeld beantragen, der Vater des Kindes ist dem Kind gegenüber und eventuell auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig - für das Kind kann auch das Jugendamt einspringen mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuß (den muß aber der Vater zurückzahlen sobald er genügend Geld hat)
Wenn Du niemanden hast für die Kinderbetreuung kann man Sozialhilfe, Wohngeld und so beantragen - vielleicht hast Du die Möglichkeit Dich im Jugendamt zu erkundigen was es sonst noch an unterstützung gibt.
Alles Gute
Steffi (auch RA)
Mitglied inaktiv - 23.05.2004, 18:40