Liebe Frau Bader, ich arbeite in der Verwaltung einer Firma. Durch einen Firmenzusammenschluß soll diese Abteilung aufgelöst werden und von der anderen Firma ( ca. 400 km entfernt ) übernommen werden. Das soll passieren während ich im Erziehungsurlaub bin. Ich hatte mit meinem AG vereinbart ca. 20 - 30 Std.die Woche im Erziehungsurlaub zu arbeiten. Nun meine Fragen. - sollte ich Arbeitslosengeld bekommen, wonach wird es berechtnet. Nach der Vollzeit vor der Entbindung oder nur nach der Teilzeit im Erziehungsurlaub ? - Habe ich Anspruch auf eine Abfindung wenn die Abteilung aufgelöst wird ? - kann man verlangen dass ich in die andere Stadt gehe ? (damit der AG keine Abfindung zahlen muß ?) - habe ich einen besonderen Kündigungsschutz im Erziehungsurlaub in diesem Fall ? - kann man die Höhe einer Abfindung in etwa ermitteln im Falle eines Sozialplanes ( z. B. pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsentgeld ) Vielen Dank Barbara
Mitglied inaktiv - 18.11.2000, 08:36