Frage: Auflösung der Abteilung

Liebe Frau Bader, ich arbeite in der Verwaltung einer Firma. Durch einen Firmenzusammenschluß soll diese Abteilung aufgelöst werden und von der anderen Firma ( ca. 400 km entfernt ) übernommen werden. Das soll passieren während ich im Erziehungsurlaub bin. Ich hatte mit meinem AG vereinbart ca. 20 - 30 Std.die Woche im Erziehungsurlaub zu arbeiten. Nun meine Fragen. - sollte ich Arbeitslosengeld bekommen, wonach wird es berechtnet. Nach der Vollzeit vor der Entbindung oder nur nach der Teilzeit im Erziehungsurlaub ? - Habe ich Anspruch auf eine Abfindung wenn die Abteilung aufgelöst wird ? - kann man verlangen dass ich in die andere Stadt gehe ? (damit der AG keine Abfindung zahlen muß ?) - habe ich einen besonderen Kündigungsschutz im Erziehungsurlaub in diesem Fall ? - kann man die Höhe einer Abfindung in etwa ermitteln im Falle eines Sozialplanes ( z. B. pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsentgeld ) Vielen Dank Barbara

Mitglied inaktiv - 18.11.2000, 08:36



Antwort auf: Auflösung der Abteilung

Liebe Barbara, ein bisschen viele Fragen auf einmal, die Beantwortung würsde den zulässigen Rahmen sprengen. Das ist alles sehr komplex. Das wichtigste: Ja, unter Umständen darf der AG kündigen, muß aber das OK vom Gewerbeaufsichtsamt haben. Die Sache mit der Abfindung ist Aushandlungssache. Reden Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt! Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 16:58



Antwort auf: Auflösung der Abteilung

Liebe Barbara, ein bisschen viele Fragen auf einmal, die Beantwortung würsde den zulässigen Rahmen sprengen. Das ist alles sehr komplex. Das wichtigste: Ja, unter Umständen darf der AG kündigen, muß aber das OK vom Gewerbeaufsichtsamt haben. Die Sache mit der Abfindung ist Aushandlungssache. Reden Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt! Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 16:58



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