Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, In unserem EB herrscht eine Meinungsverschiedenheit. Nun möchte 1 Mitglied die Auflösung des EB. Meine Frage: kann er dies überhaupt fordern oder kann er lediglich selbst zurücktreten? Was wären die Voraussetzungen für eine Auflösung? Ich denke die Mehrheit ist gegen Neuwahlen des EB. LG D.R.
Hallo, da muss es eine Satzung geben Liebe Grüsse, NB
Hallo, lesen Sie das in der Satzung nach! Liebe Grüsse, NB
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hallo, wenn ich 3 jahre elternzeit genommen habe und jetzt nach einem jahr einen auflösungsvertrag unterschreibe, kann ich dann die übrigen 2 jahre ggf. bei einem neuen ag nehmen? vielen dank!!!
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