Liebe Frau Bader,
Seit 2008 arbeite ich Vollzeit in einer Apotheke mit über 90 Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Es gibt keinen Betriebsrat.
Seit Juni 2011 bin ich in Elternzeit. Diese war angemeldet für 3 Jahre und endet jetzt Juni.
Ich wollte schon In der Elternzeit zurückkehren und halbtags arbeiten. Dies wollte mein Chef aber nicht und teilte mir mit das ich auch nach Ende der Elternzeit nur zurückkommen kann wenn ich Vollzeit wieder einsteigen.
Dies ist allerdings nicht möglich auch aufgrund der Öffnungszeiten der Krippe.
Er weigert sich Teilzeitkräfte einzustellen und alle meiner Kolleginnen die ebenfalls nach SS zurückkommen wollten, haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben ( aber es gibt keine Abfindung) oder wurden so lange bearbeitet bis sie selbst gekündigt haben.
Seine Begründung für das nichteinstellen von Teilzeitkräfte ist, diese würden den Informationsfluss stören und wären nicht vereinbar mit den Vollzeit Kräften.(dies hab ich schriftlich)
Er hat mir ebenfalls schon gesagt das er mir einen Aufhebungsvertrag zukommen lässt. Ich bin allerdings nicht gewillt das zu unterschreiben.
Was wäre die beste Möglichkeit?
LG
Steffi
von
Beautyholic
am 30.01.2014, 19:42
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag nach Elternzeit aber unbefristeter Vertrag!
Hallo,
zuerst stellt sich die Frage, ob er betriebliche Gründe anführen kann. Das wären zB betriebliche Gründe. Mein Bruder zB hat auch eine Apotheke u Probleme mit TZ, weil morgens die Bestellungen eingehen und es dann nachmittags Nachfragen gibt, die nur der beantworten kann, der sie morgens bearbeitet hat. Das wäre ein Grund. In einer öffentlichen Apotheke, wo evtl. nur Einzelkunden bedient werden, könnte ich eine soclhe Argumentation nicht nachvollziehen.
Fordern Sie ihn auf, innerhalb eines Monats die Gründe schriftlich darzulegen.
Wenn die logisch sind, müssen Sie kündigen, sonst muss er Sie TZ beschäftigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2014
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag nach Elternzeit aber unbefristeter Vertrag!
Wenn Du Deinen Vertrag nicht erfüllen kannst dann musst Du kündigen.
Drei Monate zum Ende der Elternzeit.
Und spätestens im März zum Arbeitsamt. Der Schrieb von Deinem AG zuzüglich zum Betreuungsvertrag reicht um keine Sperre zu bekommen!
Selbst gekündigt klingt im Lebenslauf auch besser als Aufhebungsvertrag.
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2014, 20:02
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag nach Elternzeit aber unbefristeter Vertrag!
So einfach ist das nicht da der Betrieb ja an die 100 Mitarbeiter hat, siehe hier
Und ich möchte 25 Stunden Arbeiten.
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Beautyholic
am 30.01.2014, 20:48
Antwort auf:
Aufhebungsvetrag nach Elternzeit aber unbefristeter Vertrag!
Das wäre bei mir nicht der Fall. Wir waren immer zu dritt um eine Stelle zu besetzen und auch während ich im Erziehungsurlaub war wurde niemand eingestellt.
Es handelt sich um einen Herstellungsbetrieb und eine normale Apotheke.
von
Beautyholic
am 31.01.2014, 14:14