Frage: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Ich befinde mich momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (Vollzeit) Ich bin schwanger und geplanter Geburtstermin ist der 09.12.2020. Ich möchte ab Geburt 2 Jahre in Elternzeit gehen. Der Betrieb in dem ich Arbeite beschäftigt ca. 10 Mitarbeiter und mein Chef hat mir schon klar gesagt, dass er für mich eine andere Vollzeitkraft einstellen wird und dass ich nach der Elternzeit überhaupt nicht mehr benötigt werde, schon gar nicht in Teilzeit. (was ich eigentlich vorhatte) Ich werde mir also während der Elternzeit einen neuen Job suchen und diesen im Besten Fall sofort nach Ablauf der 2 Jahre Elternzeit aufnehmen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Mein Arbeitgeber kann mich ja während der Elternzeit nicht kündigen. Gibt es eine Möglichkeit evtl. einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit zu vereinbaren indem auch eine Abfindung festgelegt wird? Wie hoch wäre diese Abfindung dann? Ich würde mir selbst wahrscheinlich nichts Gutes tun, wenn ich von mir aus kündigen würde oder. Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich schonmal, Freundliche Grüße

von Chrissy G. am 28.05.2020, 14:30



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Hallo, in/ nach der EZ haben Sie keinen Anspruch auf TZ, da der Betrieb keine 15 AN hat. Es ist sinnvoll, sich während der EZ etwas anderes zu suchen und dann mit Zustimmung vom Ag in der EZ woanders TZ zu arbeiten. Anspruch auf Abfindung haben Sie keine. Es liegt ja nicht am AG, dass Sie nicht voll arbeiten können.Sie können es natürlich aushandeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2020



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

vorab: du hast das recht auf DEINE vollzeitstelle, bzw. eine vergleichbare, nach der EZ. der Chef kann dir nicht kündigen. er kann dir aber eine tz verwehren, da der betrieb weniger als 15 MA hat. dann musst DU deine vollzeitstelle antreten. kannst du das nicht, musst DU kündigen. bzw. der AG kann dir eine kündigung einen tag nach er ez zustellen. wie du dann arbeitest oder freigestellt wirst bis die kündigung wirksam ist, ist verhandlungssache. ich würde an deiner stelle direkt drei jahre ez melden. denn du bist versichert solante du in ez bist. du kannst dir dann ja einen job suchen der passt, auch in ez, du darfst ja bis zu 15 h arbeiten. ob du anrecht auf eine abfindung hast weiß ich nicht. der AG muss dich zurücknehmen. vollzeit. DU kannst das ja nicht leisten oder möchtest nicht, daher denke ich dass eher du dann kündigen musst. ohne abfindung.

von mellomania am 28.05.2020, 16:59



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Man darf in der EZ bis zu 30 std die Woche arbeiten. Wenn der AG in der EZ keine TZ stelle anbieten kann oder will, dann kann er kaum die Zustimmung verwehren sich für die EZ woanders eine TZ-Stelle zu suchen. Für die Zeit der Suche kann man auch anteilig ALG1 beziehen. Besser TZ in der EZ arbeitdn, selbst wenn klar ist das man dort aufhört. Schon wegen kündigungs- und krankenversicherungsschutz. Aber auch wegen dem höheren Mutterschaftsgeld bei erneuter Geburt. Da Kleinbetriebe erleichtert kündigen dürfen ist eine Abfindung fraglich, selbst dann wenn wieder VZ gearbeitet werden kann.

von Felica am 29.05.2020, 07:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

1. Du hast nach EZ Anspruch auf deine alte Stelle (also inVZ!) oder eine vergleichbare. Dein Chef kann gerne eine VZ-Kraft als EZ-Vertretung für dich einstellen - sofern er diese entweder befristet oder dir eine andere, vergleichbare Stelle bei gleichem Gehalt anbieten kann. 2. Der Antrag auf TZ kann abgelehnt werden mit betrieblichen/organisatorischen Gründen. Einen Rechtsanspruch imSinne von "er muss mir eine TZ-Stelle geben" hast du nicht. 3. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht. Ich wüsste nicht, warum er dir eine zahlen sollte. Du kannst evt. nur TZ arbeiten, was er dir nicht anbieten kann (will) und dann musst du selbst kündigen. Für ihn besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, dich mit einer Abfindung über irgendetwas "hinwegzutrösten". Er kann dir davon am 1. Arbeitstag nach der EZ ganz normal kündigen, solltest du dann doch VZ zurück kommen wollen. Zwar gibt es bei Kleinbetrieben auch die Vorgabe gemäß Sozialplan zu kündigen - es ist für Kleinbetriebe aber deutlicher einfacher darzulegen, warum man entgegen Sozialplan kündigen muss (wirtschaftliche/betriebliche/organisatorische Gründe). Beantrage 3 Jahre EZ und lass dir vom AG bescheinigen, dass du woanders arbeiten darfst. Oder beantrage TZ in EZ - lehnt er ab, darfst du automatisch bei einem anderen AG anfangen. Gibt er dir wider Erwarten aber doch eine TZ-Stelle in der EZ wird es schwer für ihn, die nach der EZ begründet abzulehnen.

von cube am 29.05.2020, 11:57



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