Frage: Aufhebungsvertrag / Elterngeld

Hallo Fr. Bader, in unserer Firma werden Aufhebungsverträge mit Abfindungen angeboten. Wie verhält es sich da mit dem Elterngeld? Wird ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertrag gültig wird das Elterngeld hinfällig? Bekommt man Elterngeld nur bei einem bestehenden (ruhenden) Arbeitsverhältnis, oder auch bei Arbeitsplatzverlust? (Habe im Juni 08 Nachwuchs bekommen und bin derzeit noch in Mutterschutz) Vielen Dank für eine kurze Antwort Viele Grüße Melanie

Mitglied inaktiv - 28.07.2008, 22:14



Antwort auf: Aufhebungsvertrag / Elterngeld

Hallo, das EG hat mit der Beendigung des Vertrages nichts zu tun, wenn Sie weiter in EZ bleiben und nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten. Es wird aber jeder Lohn angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2008



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