Hallo Fr. Bader, in unserer Firma werden Aufhebungsverträge mit Abfindungen angeboten. Wie verhält es sich da mit dem Elterngeld? Wird ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertrag gültig wird das Elterngeld hinfällig? Bekommt man Elterngeld nur bei einem bestehenden (ruhenden) Arbeitsverhältnis, oder auch bei Arbeitsplatzverlust? (Habe im Juni 08 Nachwuchs bekommen und bin derzeit noch in Mutterschutz) Vielen Dank für eine kurze Antwort Viele Grüße Melanie
Mitglied inaktiv - 28.07.2008, 22:14