Hallo Frau Bader! Zur Zeit befinde ich mich noch bis 02.Mai 2005 in Elternzeit bin aber wieder schwanger. Jetzt arbeite ich noch bis 18.07.2005 dann beginnt der neue Mutterschutz. Brauche ich für die Zeit zwischen dem 02.05.2005 und dem 18.07.2005 einen Übergangsvertrag? Und ich werde dann wieder zwei Jahre Elternzeit beantragen, möchte aber nach einem halben Jahr wieder Teilzeit arbeiten. Kann mein AG hier bestimmen wie viele Stunden ich arbeiten soll? MfG Susanne
Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 13:20