Hallo Frau Bader, ich bin nach 1 3/4 Jahren Elternzeit auf Wunsch meines Chefes wieder in meiner alten Stelle "eingestiegen". Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle, jetzt arbeite ich auf Teilzeit. Das dritte Elternzeit-Jahr hab ich mir "gutschreiben" lassen, da ich es evtl. noch bis zum 7. Lebensjahr meines Kindes nehmen will. Derzeit habe ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag (für die reduzierte Stelle). Ist es sinnvoll einen neuen einzufordern oder macht es rechtlich gesehen keinen Unterschied? Vielen Dank für Ihre Antwort Paula p.s. Vollzeit werde ich voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht mehr arbeiten wollen.
Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 20:07