Frage: Arbeitsverbot bitte um Rat

Hallo, bin sachbearbeiterin und habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.03.2005 ich wurde aufgrund einer schwangerschaft gekündigt habe dann klage eingereicht, meine kündigung wurde dann von meinem Arbeitgeber nach 4 wochen aufgehoben bevor es zu einer Verhandlung kam. Meine Frauenärztin hat mir darauf hin ein Arbeitsverbot erteilt damit ich nicht mehr dort hin muss wegen der psychischen belastung. habe mich dann auch auf wunsch von meinem Arbeitgeber einem anderen fraunenarzt untersuchen lassen der hat mir ebenfalls ein arbeitsverbot ausgesprochen wegen psychischer belastung jedoch nur ein befristetes mit dem vermerk das die länge des verbotes meine betreuende frauenärtin entscheiden muss. ich habe daraufhin auch wieder von meiner frauenärztin ein unbefristetes arbeitsverbot bekommen. kann mein arbeitgeber das arbeitsverbot per gericht anfechten und hat der damit chancen? was für eine beweiskraft hat ein arbeitsverbot von meiner frauenärztin?? habe das arbeitsverbot in der 9 SSW bekommen ich bin jetzt in der 23 SSW. Gruss Mone

Mitglied inaktiv - 15.08.2004, 07:15



Antwort auf: Arbeitsverbot bitte um Rat

Hallo, ein Urteil des höchsten Gerichtes: Mutterschutz: Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots (BAG-Pressemitteilung Nr. 19/01) BAG, Urteil vom 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 1999 - 5 Sa 1598/98 - Die Beklagte betreibt eine Spedition. Die Klägerin ist bei ihr als Sachbearbeiterin im Bereich Export/Import beschäftigt. Im Jahre 1997 wurde die Klägerin schwanger. Dies teilte sie der Beklagten im Oktober 1997 mit und nannte als voraussichtlichen Entbindungstermin den 8. Juni 1998. Vom 7. Januar bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung arbeitsunfähig. Im Anschluss daran legte sie der Beklagten ein ärztliches Attest vom 4. Februar 1998 vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Beklagte die Auskunft, die Klägerin habe über Probleme mit Vorgesetzen und Arbeitskollegen geklagt. Die Beklagte hielt dies für vorgeschoben und stellte die Gehaltszahlungen ein. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin Vergütung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist. Sie hat behauptet, im Betrieb sei sie "Mobbing" und "Psychoterror" ausgesetzt. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen. Die Revision der Klägerin hat zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht geführt. Dieses ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Beweislast für das Bestehen eines Beschäftigungsverbots im Rahmen von Ansprüchen nach § 11 Abs. 1 MuSchG bei der Arbeitnehmerin liegt. Es hat jedoch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht vollständig gewürdigt. Es hat nicht geprüft, ob auf Grund einer psychisch verursachten Ausnahmesituation eine Gefahrenlage für Mutter oder Kind bestand, und hat diesen Aspekt im Vorbringen der Klägerin und in den Aussagen der Ärzte nicht berücksichtigt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2004



Antwort auf: Arbeitsverbot bitte um Rat

hallo, ich kann dir nur erzählen wie es bei mir gelaufen ist, vielleicht bringt dich das auch irgendwie weiter. ich habe das gleiche spiel durch die du (ss, kündigung, arbeitsgericht, aufhebung der kündigung usw.). mein chef hat mich danach nach besten kräften gemobbt (zitat: ich krieg sie schon dazu, von selbst zu kündigen, sie werden sehn). Mein frauenarzt hat mich dann nach rücksprache mit dem gewerbeaufsichtsamt arbeitsunfähig geschrieben (psychische belastung am arbeitsplatz). mein chef verlangte dann, gründe anzugeben. trotz der arztlichen schweigepflicht mußte mein arzt damals mitteilen, dass ich aufgrund des schlechten betriebsklimas sprich mobbing durch den chef nicht mehr arbeiten gehen kann. daraufhin schickte mein chef ein schreiben, in dem er zusagte sich nicht gleichzeitig mit mir in den betriebsräumen aufzuhalten. somit hätte ich wieder arbeiten gehen müssen (war ca. 29. ssw) ich habe dann meinen kompletten resturlaub genommen und anschließend war dann ja ohnehin mutterschutz. das ganze theater fing bei mir in der 08. ssw an. mir graut es heute schon bei der vorstellung, dort je wieder anfangen zu müssen, aber bei der heutigen situation auf dem arbeitsmarkt werd ich das- zumindest vorerst, übernächstes jahr wieder müssen. drücke dir die daumen dass bei dir alles klappt wie du es dir vorstellst. wenn du dich austauschen möchtest, mail mich ruhig an. gruß maike

Mitglied inaktiv - 15.08.2004, 08:01



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