Frage: Arbeitstelle Kündigen?

Liebe Frau Bader, Bin seit letzten Jahres September 2011 von Übersee am Chiemsee nach Thüringen gezogen 500km entfernung. Meine Arbeitstelle war in Übersee.Bin seit November 2011 im Elterngeld u mein Elterngeld läuft im Oktober 2012 ab.Meiner Arbeitstelle hab ich bestätigt das ich 1 Jahr Elterngeld beziehe. Aber jetzt möchte ich 2 Jahre mit meiner tochter daheim bleiben .Ich habe nicht vor wieder dort zu arbeiten da ich jetzt in Thüringen Wohne. Muß ich das meinem Arbeitgeber bescheid geben oder muß ich meine Arbeitstelle kündigen ? Ich muß ja auch weiter krankenversichert sein wie läuft das? Vielen Lieben Dank im Voraus.

von Blümchen am 18.06.2012, 12:11



Antwort auf: Arbeitstelle Kündigen?

Hallo, leider schreiben Sie nicht, wie lange sie Elternzeit beantragt haben. Gleichwohl, Sie sollten versuchen, die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag auszudehnen. Dann müssen Sie zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Nach Ende der Elternzeit sollten Sie sich, besten schon im Zusammenhang mit der Kündigung, beim Arbeitsamt melden. Dieses prüft dann, aus welchen Gründen Sie umgezogen sind, danach bestimmt sich, ob Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen können. Hinzu kommt die Frage, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also das Kind tagsüber von jemand anderem betreut wird. Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist es ganz wichtig, die Frage der Krankenkasse zu klären. Denn mit Ende der Elternzeit endet auch erstmal die beitragsfreie Krankenversicherung. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2012



Antwort auf: Arbeitstelle Kündigen?

Liebe Frau Bader, Meine benatragte Elternzeit beträgt momentan 1 Jahr. Habe heute bei meiner Chefin um ein weiteres Jahr bentragt sprich für 2 Jahre. Noch eine frage muß ich nach Ablauf meiner Elternzeit meine Arbeitstelle auf jeden fall kündigen?? Viele Liebe Grüße Blümchen

von Blümchen am 18.06.2012, 20:17



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