Hallo Fr. Bader
ich bekomme Ende Mai 09 mein Kind und möchte dann nach dem Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Mein AG (kleiner Betrieb) muss mir doch dann nach den zwei Jahren in dem Betrieb entweder die gleiche oder eine andere Stelle zurück geben für das gleiche jetzige Gehalt oder? Muss der AG dann der Person die meine Stelle antritt einen befristeten Vertrag für zwei Jahre Geben? Oder wie verhält sich das dann?
Mit freundlichen grüssen
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 13:17
Antwort auf:
Arbeitsstelle nach Elternzeit
Hallo,
er muss Ihnen nach der EZ den gleichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz bieten. Wie er die Zeit dazwischen regelt, ist seine Sache.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2008
Antwort auf:
Arbeitsstelle nach Elternzeit
Dein AG muß die den selben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der EZ zur Verfügung stellen (wie im Arbeitsvertrag geregelt).
Ob er die Vertretung befristet einstellt oder nicht, ist nicht Dein Problem.
Er muß eben nur wissen, wann Du wiederkommst, damit er planen kann.
WIE er plant darfst Du ihm überlassen :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 15:02