Guten Tag, bin zur Zeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hält ja meinen Arbeitsplatz in den drei Jahren frei. Sollte ich jetzt wieder schwanger werden und die nächsten drei Jahre Elternzeit dranhängen, habe ich dann wieder Anspruch auf meinen Arbeitsplatz (d.h. wird er für weitere drei Jahre freigehalten?), oder muss ich dafür zwischen den beiden Elternzeiten wieder gearbeitet haben? Danke
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 12:20