Hallo Frau Bader, ich habe heute den abschließenden Bescheid über mein Mutterschaftsgeld von der KK bekommen. Darin steht, dass ich nur für die Zeit bis zur Geburt meines Sohnes über die KK in der Arbeitslosenversicherung versichert war, danach bis zum Ablauf des Mutterschutzes nicht mehr. Kann das sein? Es werden ja keine Beiträge mehr bezahlt dann. Ich bin ab 1.2.08 arbeitslos (befristeter Arbeitsvertrag) und da zählt ja jeder Tag an dem Beiträge gezahlt wurden. Viele Grüße Arlett
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 09:52