Arbeitslosenversicherung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosenversicherung in Elternzeit

Ich bin seit 2010 in Elternzeit: 2 Jahre bis 2012 für mein 1. Kind (geb Okt2010), anschließend 2 Jahre bis 2014 für mein 2. Kind (geb. Sep2012). Davor war ich erwerbstätig. Meine Frage: Wenn ich ab Sep 2014 das 3. Jahr Elternzeit für mein 1. Kind (dann fast 4 Jahre alt) nehme und evtl. ab Sep 2015 das 3. Jahr für mein 2. Kind (dann 4 Jahre alt), bin ich dann noch in der Arbeitslosenversicherung versichert? Oder ist das nur der Fall, solange das Kind, für das die Elternzeit genommen wird, noch nicht 3 Jahre alt ist? Sollte ich deshalb zunächst die Rest-Elternzeit für das jüngere Kind nehmen und dann die für das ältere Kind? Oder die für das ältere Kind lieber gar nicht, weil ich sonst im Ernstfall kein Arbeitslosengeld mehr bekommen würde?

von Stef44 am 04.03.2014, 14:21



Antwort auf: Arbeitslosenversicherung in Elternzeit

Hallo, so wie ich Sie verstehe, haben Sie keinen Arbeitgeber? Meinen Sie die Freistellung der KK? Was meinen Sie im hiesigen Zusammenhang mit "Arbeitslosenversicherung"? Freigestellt sind Sie, bis das jüngste Kind 3. wird. Ohne Arbeitgeber gibt es keine EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2014



Antwort auf: Arbeitslosenversicherung in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe einen Arbeitgeber und bin seit 10/2010 in Elternzeit. Die Krankenversicherung meine ich nicht, ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Ich meine die Arbeitslosenversicherung, die ich ungerne verlieren möchte. Solange man ein Kind unter 3 Jahren betreut, ist man ja beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung versichert. Ich war (10/2010 bis 9/2012) 2 Jahre in Elternzeit für mein 1. Kind (geb 2010). Direkt anschließend (9/2012 bis 9/2014) dann 2 Jahre für mein 2. Kind (geb 2012). Das jeweils 3. Jahr Elternzeit habe ich für beide Kinder noch nicht genommen. Ab 9/2014 würde ich gerne das 3. Jahr fürs erste Kind (dann 4 Jahre alt) dranhängen. Das 3. Jahr fürs zweite Kind möchte ich evtl. für später aufheben (bis zum 8. Geburtstag). Meine Frage ist: Ist es hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung wichtig, für welches Kind man die Elternzeit beantragt? Wenn ich in Elternzeit bin für mein 4jähriges Kind, aber auch noch ein zweijähriges Kind habe, bin ich dann trotzdem noch in der Arbeitslosenversicherung versichert? Oder gilt das nur, wenn die Elternzeit auf das unter 3jährige Kind läuft? Ich hoffe, meine Frage war jetzt verständlicher. Viele Grüße.

von Stef44 am 05.03.2014, 13:55



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