Frage: Arbeitslosengeld

Hallo, ich habe mal eine Frage habe im April mein Kind bekommen und mit Anfang des Mutterschutztes bzw. 2 Tage im Mutterschutz lief mein Arbeitsvertrag aus. Ich erhalte jetzt Elterngeld, wir wollten noch ein Kind wenn dieses nächstes JAhr kommt im Sommer, würde ich dann Arbeitslosengeld erhalten, da mein Elterngeld im April ausläuft und ich, wenn ich schwanger wäre, ja eigentlich schwer vermittelbar bin bzw. gar nicht. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 16:17



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Hallo, um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss man die Anwartschaften erfüllen (mind. 12 Mo. in Firma) und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2007



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Verfügung steht... Hi, solltest Du nachweisen können, das Kind Nr. 1 in Betreuung ist, stünde dem ALG nichts im Wege.... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 16.09.2007, 16:21



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Dann bekommt man ALG, auch wenn man schwanger ist, denn wer stellt ein dann schon ein. Noch eine Frage bekomme ich dann Elterngeld in der gleichen Höhe wie jetzt oder wird das ALG mit eingerechnet? Oder nur das Geld was ich bis Febru. 07 erhalten habe?

Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 20:36



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Hi... also bei beider meiner Bekannten war es so, daß Sie trotz SS ALG bekommen haben, weil sie dem Arbeitsmarkt zu Verfügung standen. Aber wie schon gesagt, Du mußt ggf. nachweisen können, das Kind Nr. 1 Betreut ist und wie lange es betreut ist. ALG richtet sich nach der Zeit, die man auch arbeiten könnte... sprich hast Du vor dem Kind in Vollzeit gearbeitet und könntest jetzt nur noch in Teilzeit arbeiten, würdest Du auch nur "Teilzeit" ALG bekommen. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 09:00



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Hallo, Ich habe vor her auch nur teilzeit gearbeitet sprich 20 Std. die Woche.Dann sind das noch 67% von dem Gehalt oder?

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 12:24



Antwort auf: Arbeitslosengeld

ich würde allerdings gucken, daß ich das Kind wirklich zur Not Fremdbetreuen kann, ne Bekannte von mir, wurde trotz Schwangerschaft, welches sie dem AG auch gesagt hat, eingestellt und hat dann doof geguckt, weil sie nicht damit gerechnet hat und plötzlich niemanden für das Kind hatte. LG Diana

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 10:55



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