Hallo! Ich würde mich gerne arbeitslos melden. Aber da noch nicht mal das Arbeitsamt nach telefonischer Anfrage richtig Bescheid weiß, würde ich gerne Sie einmal fragen. Folgendermaßen sieht meine Situation aus: Ich war bis 31.01.2003 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Am 22.09.2002 kam mein Sohn auf die Welt. Meine Elternzeit endete also zum 21.09.2005 Nun meine Frage: Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich jetzt erst melde? Ich habe mal irgendetwas von einer 3-jährigen Frist gehört. Wenn es soetwas gibt, läuft sie dann zum Ende der Erziehungszeit aus oder erst mit Ende des Arbeitsvertrages? Vielen Dank und Grüße Conny
Mitglied inaktiv - 05.12.2005, 11:51