Hallo, ich bekomme seit Mitte August ALG, da meine Tochter seit dem in den Kindergarten geht. Der Antrag über ALG wurde bewilligt. Ich habe den Arbeitsamt nach Bewilligung des ALG mitgeteilt das ich erneut schwanger bin, in der 15. SSW, nun habe ich erneut Post vom Amt bekommen das die Bewilligung aufgehoben wurde, das ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Bekommt man das nicht immer erst 6 Wochen vor der Entbindung ? Kann das denn so richtig sein, das sie mir das ALG wieder streichen nur weil ich schwanger bin ? gruß Anita
Mitglied inaktiv - 01.10.2004, 19:37