Arbeitslosengeld wenn Paar zusammenzieht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld wenn Paar zusammenzieht

Liebe Frau Bader, Unsere Situation ist die folgende: Ich werde seit kurzem als Single versteuert, arbeite Vollzeit, kann aber zum Glück die Hälfte meiner Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen. In den anderen 4 Stunden ist meine Tochter in der Kita. Ich bekam kein Erziehungsgeld, weil ich nicht Halbzeit arbeiten konnte (das Geld hätte sonst nicht gereicht), habe also nur 3 Monate ausgesetzt und mich dann mit einer Elterninitiative durchgehangelt bis ein Kitaplatz da war. Der Vater kann keinen Unterhalt zahlen, weil er mit seinem Volontariat gerade mal auf das Existenzminimum kam. Wir lebten bisher nur aus beruflichen Gründen getrennt, nun ist sein Volontariat zu Ende und er möchte erst einmal Arbeitslosengeld beantragen und dann zu uns ziehen. Nun habe ich aber gehört, daß bei zusammenlebenden Paaren mein Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Stimmt das? Und gibt es keine Möglichkeit dies zu umgehen? Es kann doch nicht sein, daß ich vom Staat in meinem Fall nicht die geringste Hilfe bekommen habe (das Kind ist in einer privaten Kita, in der städtischen gab es keinen Platz), nun aber dennoch voll in die Pflicht genommen werde. Ich verdiene eigentlich nicht schlecht, aber wenn das Arbeitslosengeld meines Partners nicht(!)dazukommt (er will eine Umschulung machen und möglichst schnell eine neue Arbeit finden, darum kann ich die kleine nicht aus der Kita nehmen), weiterhin 260 Euro für die Kita abgehen und ich außerdem auch noch meinen Partner unterhalten muß (für den ich als unverheiratete ja im Gegenzug nicht begünstigt werde), dann rutschen wir gerade mal ein paar Euro über den Sozialhilfesatz, dann werde ich auch die jetzige Wohnung nicht halten können. Kann es wirklich sein daß man durch diese ungerechte "nur Pflichten, keine Rechte"-Verteilung in die Ehe gezwungen werden soll? Liebe Grüße, Tina

Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 11:17



Antwort auf: Arbeitslosengeld wenn Paar zusammenzieht

Liebe Tina, man muss unterscheiden: Arbeitslosengeld: nur, wer Anspruch hat (Anwartschaft + versicherungspflichtige Tätigkeit) Arbeitslosenhilfe: wer bedürftig ist, da zählen auch die Einkünfte der nichtehelichen LG. Im übrigen: Das Grundgesetz schützt die Ehe. Da wird keiner zu gezwungen. Aber ohen Versprechen vorm Staat auch kein Schutz vom Staat. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002



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