Hallo F.Bader! und zwar geht es darum:Ich wohn mit unserer tochter(14mon)und meinem freund in einer bedarfsgemeinschaft und wir erhalten harz 4.Muß dazu sagen das ich als ich schwanger wurde in arbeit war(floristin).Und bin in harz 4 reingerutscht da mein freund auch keine arbeit hat und ich uns nicht ernähren kann von meiem gehalt.wenn meine zwei erziehungsj.ablaufen muß mich mein ag ja wieder einstellen ich weis aber das er mich bald wieder kündigt(er wa gegen die schwangerschaft,er ist total durchgedreht)meine frage ist,bekomm ich dann wenigstens arbeitslosengeld wenn er mich kündigt oder wieder harz 4 da ich in einer bedarfsgem.wohne?(hab hauch über ein jahr gearbeitet)
Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 07:44