Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe folgende Frage: Ich befinde mich zur Zeit im EU und studiere neben bei. Demnächst möchte ich aber mein Studium abbrechen und wieder Teilzeit arbeiten. Ich würde gerne wissen, ob meine weitere Immatrikulation während der Arbeitszeit (aus finanziellen Gründen) sich auf meine Arbeitslosengeld- und Rentenansprüche auswirkt. Denn ich habe gelesen, dass wenn man Student ist und arbeitet, diese Ansprüche verloren gehen.
Vielen dank für Ihre Antwort.
Magdalena
Mitglied inaktiv - 08.12.2000, 09:26
Antwort auf:
Arbeitslosengeld, Rentenansprüche während des Studiums?
Liebe Magdalena,
1. Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie arbeiten, muß für die Arblosigkeit die Teilzeit unter 15 Std. liegen, aber der Lohn wird auf das ArblosenG angerechnet. Wenn Sie immatrikuliert bleiben, wird es Probleme mit der Stundenzahl geben, denn dann werden beide "Beschäftigungen" addiert.
Evtl. gibt es aber EG.
2. Bzgl. der Rentenansprüche müsste man wissen, was für eine Rente das ist. Reden Sie von der ganz "normalen" BfA- Rente?
Da kommt es darauf an, wie Sie arbeiten. Bei einem 630 DM-Job kann man freiwillig einzahlen. Der AN trägt dann aber alle Zahlungen alleine. Aber Sie bekommen doch eh 3 Jahre für das Kind angerechnet, das macht evtl. nur etwas in der Höhe der Rente.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2000