Arbeitslos und in Elternzeit - wie verlängern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos und in Elternzeit - wie verlängern

Hallo, mein Mann wurde kurz vor der Geburt unseres Sohnes entlassen. Er hat sich arbeitslos gemeldet und zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt. Er wäre für eine Teilzeitstelle vermittelbar gewesen und hat entsprechend Arbeitslosengeld bekommen. Momentan ist er nach wie vor arbeitssuchend, wir bekommen jedoch keine Leistungen vom Arbeitsamt mehr. Nun sind die zwei Jahre Elternzeit fast rum und wir überlegen, ob mein Mann direkt das 3. jahr einreichen soll. Verschiedene Fragen stellen sich uns: - was sind die Vorteile, wenn mein Mann neben der Arbeitslosigkeit in Elternzeit verbleibt? - wir haben in der Zwischenzeit das Bundesland gewechselt - wo müssen wir nun das 3. Jahr Elternzeit beantragen? - wer wird im dritten Jahr die Krankenversicherung bezahlen (momentan ist mein Mann bei mir in der Familienversicherung)? Kann er dort mitversichert bleiben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Steffi

Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 23:12



Antwort auf: Arbeitslos und in Elternzeit - wie verlängern

Hallo, Arbeitslose sind niemals in Elternzeit. Das bedeutet, das jemand, der sein Kind umsorgt, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und deshalb nichts bekommt. Wenn Sie eine Unterbringungsmöglichkeit haben u er wieder arbeiten könnte bekommt er ArbGeld (wenn er die Voraussetzungen erfüllt). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2004



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