Hallo
War mit meiner Tochter bis September ´02
3 Jahre im EU.
War da mit meinem Sohn schon schwanger. Konnte also nicht in den Beruf zurück.
Habe mit dem AG einen Aufhebungsvertrag gemacht. Habe mich dann arbeitslos gemeldet bis zum Mutterschutz meines Sohnes. Der kam dann im Februar ´03.
Seitdem beziehe ich Erziehungsgeld, das jetzt ausläuft.
Kann ich mich jetzt arbeitslos melden oder werden die 2 Jahre nicht als EU angerechnet, bzw. gibt es da Probleme?
Danke
LG
Andrea
Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 14:22
Antwort auf:
Arbeitslos melden??
Hallo,
ja, aber Sie müssen nachweisen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2005
Antwort auf:
Arbeitslos melden??
Hallo,
nur mal kurz, man kann sich nur Arbeitslos melden, wenn für die "angebliche" Arbeitszeit auch Kinderbetreuung vorhanden ist und man dies nachweisen kann.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 14:56
Antwort auf:
Arbeitslos melden??
Hallo
Ist mir bekannt. Mindst. 15 Std. die Woche muss man verfügbar sein.
Hatte das ja schon zwischen EU-Ende 1. Kind und Geburt 2. Kind.
Gruß
Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 21:48