Hallo Frau Bader,
Wenn ich in der Elternzeit die bis September 2019 geht, bei meinem alten Arbeitgeber kündige und bei meinem neuen in Teilzeit ab april arbeite, läuft da trotzdem mein elterngeld weiter bis September mit evtl.Abzüge oder endet es wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige?
Vielen Dank
von
Celica13
am 11.12.2018, 23:21
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit
Hallo,
das EG bekommen Sie weiter. Wnen es EG-PLus ist, können Sie es sich auch schon vorher auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit
Solange du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest, ja. Aber dein neuer AG muss sich nicht an die beantragte EZ beim alten AG halten, du müsstest dort also neue melden. Außer der Vertrag beträgt sowieso weniger wie 30 Std. Ohne EZ hast du aber keinen Kündigungsschutz, der könnte dir also in der Probezeit einfach tschüss sagen. Dann sind beide Jobs futsch.
Besser ist es immer innerhalb der ET mit Zustimmung des eigentlichen AG woanders zu arbeiten. Vor allen wenn der neue Job dann doch nichts ist.
von
Felica
am 12.12.2018, 07:04