arbeitgeber insolvent drohende kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: arbeitgeber insolvent drohende kündigung

sehr geehrte frau Bader, ich bin in der 14. woche schwanger,am 15.07.2014 beginnt mein mutterschutz. mein AG ist insolvent und es droht eine teilweise schließung der firma. können die mir jetzt kündigen obwohl die firma nur teilweise geschlossen wird. und wenn ja was soll ich dann tun? muß dann ja zum Arbeitsamt mich arbeitslos melden. bekomme ich dann überhaupt elterngeld wenn ich arbeitslosengeld vorher bekomme. mit helfen sie mir.

von sanne1202 am 16.02.2014, 20:53



Antwort auf: arbeitgeber insolvent drohende kündigung

Hallo, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf der Inso-VW Ihnen kündigen. Dann können Sie bis zum Beginn des Mutterschutzes ArbGeld I u bis zum Ende des Mutterschutzes Leistungen bekommen. Sie müssen sich am besten jetzt schon dort melden. Beim EG zählen die Monate mit Bezug von ArbGeld I als 0, Sie bekommen dann halt weniger EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2014



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