Frage: Arbeitgeber -Sehr Wichtig! (lang)

Hallo Frau Bader! Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen, denn mein Mann und ich befinden uns derzeit in einer mißlichen Lage. Ich bin derzeit in der 34.SSW und seit knapp 2 Wochen wegen vorzeitiger Wehen auf eine Haushaltshilfe angewiesen. Die Haushalthilfe ist aufgrund unseres 16 Monate alten Sohnes notwendig, für dessen Betreuung ich normalerweise alleine zuständig bin. Da sich der Muttermund bereits geöffnet hat und das Kind jederzeit zur Welt kommen kann, wurde der Antrag von der Krankenkasse sofort bewilligt. Nun versuchten wir sowohl bei Privatleuten als auch bei sämtlichen caritativen Einrichtungen eine Haushaltshilfe zu bekommen. Überall waren jedoch sämtliche Kapazitäten bereits ausgeschöpft, bzw. keine Betreuung 8 Stunden täglich möglich. Selbst meine Schwiegereltern, die einzige Verwandtschaft hier in der Umgebung, sind derzeit zur Betreung leider nicht in der Lage, da sie meine im Sterben liegende Schwiegeroma pflegen müssen. Nachdem wir all diese Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, blieb nur die Möglichkeit, dass sich mein Mann zwei Wochen Urlaub nimmt. Glücklicherweise reagierte die Chefin meines Mannes angenehm positiv und bewilligte die insgesamt 10 freien Tage, die diesen Freitag enden (es handelt sich hierbei um unbezahlten Urlaub, wobei unser finanzieller Verlust von der Krankenkasse ausgeglichen wird). Nun rief heute die Chefin meines Mannes bei uns an und reagierte urplötzlich sehr ungehalten. Sie hat eine Betreuungsperson für unseren Sohn aufgetan (eine uns völlig fremde Person), die die nächsten Tage die Betreuung unseres Sohnes übernehmen soll, wohlgemerkt an ihrem Wohnort. Dieser Wohnort befindet sich ca. 120 km von hier entfernt. Mein Mann müßte also meinen Sohn morgens um 6.20 Uhr mit zum Bus nehmen, zum Bahnhof fahren, 120 km mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle fahren und dort das Kind dieser Person übergeben.Abends um 17 Uhr müßte er dann zurückfahren und käme mit Kind um 19.45 Uhr hier an. Außerdem sollte mein Mann mich wieder ins Krankenhaus einweisen lassen und evtl. sogar unseren Sohn bei dieser fremden Person übernachten lassen, um sich ganz seiner Arbeit zu widmen (er arbeitet normalerweise 8 Stunden täglich als EDV-Leiter).Nachdem mein Mann seine Chefin insgesamt 30 Minuten versuchte zu überzeugen, dass weder er noch unser Sohn das mitmachen würden, wurde sie noch ungehaltener und versuchte ihn zu überreden unseren jetzigen Wohnort (der von der Arbeitsstelle 100 km entfernt liegt) zu verlassen und in die Nähe der Arbeitsstelle zu ziehen. Das konnten wir nun beide gar nicht verstehen, da es doch unsere Privatsache ist wo wir leben!!! Dann meinte sie, dass er auch zur Geburt des Kindes wegen dieses jetzigen Urlaubs nicht frei nehmen dürfte- ich könne mein Kind ja schließlich auch alleine bekommen. Meine Fragen sind nun : 1. Die Chefin versuchte ihn mit der Betreuungsperso zu überreden oder besser "zu erpressen", indem sie ihm mit der Kündigung drohte! Inwiefern wäre diese Kündigung rechtens? 2. Ebenso reagierte sie im bezug auf den Wohnortwechsel? Darf sie als Chefin bestimmten wo ihre Mitarbeiter zu wohnen haben? 3. Wie sollen wir uns verhalten??? Ich bin echt ratlos und habe aufgrund dieser ganzen Sache auch in Kauf genommen, dass mein Kind als Frühgeburt nächste Woche zur Welt kommen kann. Wir haben von unserer Seite den Anspruch auf eine Haushaltshilfe für weitere 4 Wochen abgelehnt, da wir noch immer keine andere betreuungsperson gefunden haben. 4.Inwiefern ist das Recht auf unsere Seite, inwiefern auf der Seite des Arbeitgebers? 5. Hätten wir Chancen im Falle einer Kündigung dagegen anzukommen??? Außerdem sollte ich noch erwähnen, dass mein Mann bereits 9 Jahre in dieser Firma tätig ist, insgesamt höchstens 5 krank war (höchstens mal 2 Tage!!!) und sogar viele Jahre seinen Jahresurlaub teilweise verfallen lassen mußte, weil nie "Zeit blieb" für Urlaub! Es ist das erste Mal, dass es leider keine andere Möglichkeit mehr gab... Ich danke Ihnen im Voraus. LG Arinicia

Mitglied inaktiv - 21.08.2002, 18:47



Antwort auf: Arbeitgeber -Sehr Wichtig! (lang)

Liebe Arinicia, eine so umfangreiche und kompklette Beratung ist auf diesen Seiten rechtlich leider nicht möglich, bitte lesen sie die Hinweise. Es kann nur eine entgeltliche Beratung unter nicola.bader@rz-online.de erfolgen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2002



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