Sehr geehrte Frau Bader, Wenn man seinem AG mitteilt, das man 1 Jahr Erziehungsurlaub nimmt, und dann doch nach einem Jahr die Stelle nicht wieder antreten kann, mit was für Konsequenzen muss man dann rechnen? Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 10:27