Hallo Frau Bader,
aus den bisherigen Threads war für mich nicht eindeutig, welche Leistung ich beziehen würde, wenn ich vor der Geburt ab Beginn der Mutterschutzfrist noch freiwillig arbeiten möchte.
Erhalte ich dann trotz der Mutterschutzfrist weiterhin mein ganz normales Gehalt (ohne Mutterschaftsgeld) oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit Beginn des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld statt eines normalen Gehalts zu zahlen, auch wenn ich weiterhin arbeiten würde?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
M. Schneider
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 10:49
Antwort auf:
Arbeiten vor Geburt
Hallo,
wenn Sie verzichten bekommen Sie weiter Ihr gehalt. meistens verzichtet man aber, um die Zeit hinten dran zu hängen. Dann wird praktisch die ganze Zeit bezahlt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2008
Antwort auf:
Arbeiten vor Geburt
Wenn Du "im Muschu" (Du bist dann ja gar nicht im MuSchu) arbeitest, dann bekommst Du ganz normal das gehalt und alle anderen betrieblichen Leistungen weiter, denn Du bist eben NICHT Im Muschu, weil Du ja verzichtet hast.
Das KANN das Gehaltsrechungsprogramm deines AG etwas überfordern, muß aber nicht Dein Problem sein.
Ich arbeitete damals in einem Großkonzern und habe auch verzichtet. Mit dem Ergebnis, daß mir jede Gehaltsabrechung 3x korrigiert zugeschickt wurde, weil die Personalabteilung noch nie eine Schwangere hatte, die in den 6 Wochen vor ET gearbeitet hatte :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 11:07