Hallo Frau Bäder,
Ich bin seit der 12.SSW von der Arbeit als Zahnmedizinische Angestellte freigestellt. Nun sind 3 Helferinnen ausgefallen und die Chefin hat mich gebeten ob ich ab und an 3-4 Std.an der Anmeldung arbeiten könnte. „Darf“ ich das? Bzw.was passiert wenn ich einen Arbeitsunfall o.ä.habe? Ich habe ja auch keinen Versicherungsschutz oder?
Mit freundlichen Grüßen
von
rosamunde80
am 15.07.2019, 17:47
Antwort auf:
Arbeiten trotz BV
Hallo,
der Ag muss da nicht bitte, es besteht ein Anspruch. Freigestellt sind Sie wahrscheinlich am Stuhl/ Labor. Die Arbeit an der Anmeldung ist unproblematisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2019
Antwort auf:
Arbeiten trotz BV
Hat deine Chefin das BV ausgestellt? Grundsätzlich darf sie dir Arbeiten gemäß Mutterschutz geben. Also Anmeldung usw. Dann bist du vetsicherungstechnisch auch sicher
Mitglied inaktiv - 15.07.2019, 17:51
Antwort auf:
Arbeiten trotz BV
Du hast das BV vom AG wegen der Gefährdungen bei der Stuhlassistenz bekommen? Dann musst du natürlich die Ersatztätigkeit an der Rezeption ausführen, ganz normaler Vorgang. In der Zeit kann der AG natürlich kein BV abrechnen mit der Kasse.
Mitglied inaktiv - 15.07.2019, 19:08
Antwort auf:
Arbeiten trotz BV
Wenn es so ist, wie ich oben beschrieben habe, dann ist das BV vorläufig hinfällig. Du bist wieder ganz normal im Arbeitsvertrag tätig, und natürlich auch gegen Arbeitsunfälle versichert über die Berufsgenossenschaft.
An der Rezeption darfst du aber auch nicht länger als 8,5 Std. und nicht länger als vertraglich vereinbart im Schnitt des Monats arbeiten. Das MuSchG muss auch da eingehalten werden.
Mitglied inaktiv - 15.07.2019, 19:18