Hallo Frau bader ! Ich habe einens schriftlichen Vertrag über Vollzeit . Habe durch eine mündliche Vereinbarung vor der Geburt meiner Tochter nur morgens gearbeitet Teilzeit! Wie ist das jetzt nach der elternzeit habe ich da Anspruch auf die Arbeitsstelle der mündlichen Vereinbarung oder nur auf das schriftliche ? Lg Astrid
Mitglied inaktiv - 13.07.2005, 11:37