Im Anschluss an meinen Erziehungsurlaub habe ich mit meinem AG vereinbart (um meinen Kleinen in den Kindergarten eingewöhnen zu können) dass ich bis Ende Mai unbezahlten Urlaub nehmen kann. Jetzt habe ich jedoch an meinem Wohnort eine Halbtagsstelle gefunden, die ich am 1.4. antreten könnte. Da die Kündigungsfrist für meine alte Stelle schon abgelaufen ist, könnte ich nur noch einen Auflösungsvertrag machen, dem mein alter AG sehr wahrscheinlich auch zustimmen würde, da er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Mein neuer AG hat mir nun angeboten, die Monate April und Mai als Probezeit zu machen und - falls alles gut läuft - danach den Auflösungsvertrag zu machen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Meine Frage nun: 1) geht das rein rechtlich, im unbezahlten Urlaub mit Lohnsteuerkarte bei einem anderen AG zu arbeiten und 2) brauche ich dazu die Erlaubnis meines alten AG? Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten! (In meinem ersten Posting hatte ich nicht geschrieben, dass ich sozusagen im "verlängerten Erziehungsurlaub bin, tut mir leid)
Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 20:20