Frage: Arbeiten am Abend und am WE

Hallo Fr. Bader ich arbeite in der Gastronomie und fast ausschließlich am Abend. Bin jetzt in der 13. SSW und mein Arbeitsvertrag läuft Ende Oktober aus. Ich möchte aber noch weiter arbeiten gehen und bat um eine Verlängerung auf ca. 3 Monate. Meine Chefin sagte mir das ich ja dann nur tagsüber arbeiten kann wg. dem Versicherungsschutz. Geht es mit meiner Einwilligung das ich meinen Job am Abend weiterführe? Außerdem bin ich freiberuflich auf Veranstaltungen, darf ich das dann auch nicht mehr machen? ALG fällt sehr mager aus. Vielen DAnk für Ihre HiLfe

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 15:21



Antwort auf: Arbeiten am Abend und am WE

Hallo, als Selbstàndige gilt das MuSchG nicht. Als AN gilt das MuSchg(www.gesetze-im-internet.de) Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2008



Antwort auf: Arbeiten am Abend und am WE

Ich selbst arbeite auch in einem Job in dem normalerweise Abends und an We arbeiten muss.Nachdem ich mich erkundigt habe wurde mir bei der Krankenkasse gesagt das im Mutterschutz steht das Schwangere nicht nach 20 Uhr,nicht an Sonn-und Feiertagen eingesetzt werden dürfen da im Falle z.b eines Arbeitsunfalls oder was auch immer die Berufsgenossenschaft nicht dafür aufkommt.Sprich es besteht auch dann kein Versicherungsschutz wenn man an den genannten Zeiten freiwillig arbeiten.Machen kannst du das dennoch wenn du magst. Gruss und alles Gute Sandy

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 17:56



Antwort auf: Arbeiten am Abend und am WE

Du darfst zwar Mo-So arbeiten, aber ab dem 5. Monat nicht länger als 20 Uhr. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html was Du auf selbständiger basis treibst ist dem MuSchuG egal, weil es für ANinnen gilt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 18:17



Antwort auf: Arbeiten am Abend und am WE

Laut Mutterschutzgesetz geibt es aber in der Gastronomie ausnahemn. da darf man nach 20 uhr arbeiten. genauso wie in Kranenhäusern, oder Altenheimen. Und natürlich auch am WE. man muss nur die 12 stunden ruhepausen dazwischen einhalten. Lieben gruß

Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 22:40



Antwort auf: Arbeiten am Abend und am WE

Nicht nach dem 4. Monat! Schau doch mal in den § 8 des MuSchuG. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 14:12



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