Hallo, meine Frau bekam heute einen Brief vom Gewerbeaufsichtsamt. Geschickt wurde Ihr der Antrag Ihrer Firma , für eine Kündigung trotz Schwangerschaft. Meine Frau ist im 4. Monat schwanger. Als Gund wurde die Betriebsstillung angegeben! Die Firma in der meine Frau arbeitet, besteht jedoch nicht nur aus einer Firma sondern hier gibt es mehrere. Also eine Hauptfirma und mehrere Tochterfirmen. Eine Tochterfirma wird nun also zum Ende des Jahres geschloßen. Hier nun meine Frage: Wenn das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung zustimmt, ist diese Kündigung dann zulässig und nicht mehr einklagbar? Bzw. Wenn man dagegen klagt, gibt es dann überhaupt noch Chancen damit die Kündigung unwirksam werden kann? Meine Frau muß einen Antrag ausfüllen, in dem Sie "Einwendungen gegen die beabsichtigte Kündigung" erheben soll. Sollten wir jetzt schon weitere Schritte (Rechtsanwalt einschalten....) einleiten? Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen T.F.
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 18:49