Liebe Frau Bader,
es geht um die Beantragung der Elternzeit für meine Zwillinge. Sie sind das 3. + 4. Kind in unserer Familie.
Aus den vorausgehenden Schwangerschaften sind noch Reste der Elternzeit übrig von Kind 1+2 übrig, so dass wir versuchen diese verbleibende bestmöglich zu integrieren.
Geburtsjahre:
1. Kind: 2012
2. Kind: 2014
3+4. Kind: 2018
Fragen:
1) Kann man die ersten zwei Jahre nach Geburt der Zwillinge mit dem ersten Jahr EZ von Kind 3 PLUS der verbleibenden Zeit von Kind 1 verbindlich beantragen (EZ von Kind 1 würde sonst 2021 verfallen)?
2) Und kann man dann am Ende der ersten 2 Jahre (nach Geburt der Zwillinge) das erste Jahr von Kind 4. offiziell beantragen, d.h. innerhalb der ersten 3 Lebensjahre den Antrag stellen? Oder ist es wichtig sich nach der neuen Rechtslage seit 2018 bereits zur Geburt "verbindlich" auch für das 4. Kind und das damit verbundene erste EZ-Jahr im ersten Antrag für die ersten 2. Jahre festzulegen?
Hintergrund wäre sich eine gewisse Flexibilität für den sich an die zweijährige EZ-Auszeit anschließende EZ-Teilzeit-Tätigkeit freizuschaufeln.
Besten Dank
von
TeAnau
am 11.04.2018, 12:50
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Hallo,
2012+2014: Hier sind noch bis zu zwölf Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag zu übertragen
Zwillinge: hier können Sie immer Elternzeit für ein Kind nehmen, müssen aber dabei darauf achten, sich nach der Geburt verbindlich für die ersten zwei Jahre festzulegen. Das bedeutet, sie müssen Jahr 1 für einen Zwilling und Jahr 2 für den zweiten Zwilling nehmen. Dann können Sie Jahr 3 für einen der beiden Zwillinge nehmen und dann noch jeweils bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Egal wie Sie es gestalten, um die Zustimmung des Arbeitgebers und die verbleibenden zwölf Monate für die ersten beiden Kinder kommen Sie nicht drumrum.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
wie lange hattest du elternzeit für die ersten beiden kinder? bzw. ist da mehr als ein jahr jeweils übrig? wenn ja, ist das schon weg, du kannst höchstens 1 jahr für jedes der ersten beiden kinder über das 3. jahr hinuas beantragen. wichtig ist für die elternzeit der zwillis, dass du angibst, für welchen zwilling du jeweils EZ möchtest, da es sonst parallel läuft. auch hier aufpassen, du musst jeweils ein jahr pro zwilling in den ersten drei jahren genommen haben, da du nach neuer regelung für ein kind höchstens 24 monate mit rüber nehmen kannst. wird problematisch, wenn du für die ersten beiden kinder noch ein jahr übrig hast und das erst nimmst, dann sind zwe jahre schon mal weg. und dann kannst du nur für einen zwilling ein jahr nehmen, weil die dann drei werden und für den zweiten hättest du dann ein jahr verloren. daher musst du genau auf die reihenfolge achten. auch, dass du den start der elternzeit für die älteren kinder spätestens am 7. geburtstag machst, weil die reste am 8. geb. ENDEN müssen.
von
mellomania
am 11.04.2018, 20:17