Hallo,
ich möchte wissen ob ich Ansprüche an den Kindesvater habe in Form von Abstandszahlung für Kaution etc.
Wir haben ein gemeinsames Kind von 6 Mon. und die Beziehung ist beendet, er möchte das ich ausziehe.
LG
Anne
Mitglied inaktiv - 03.12.2003, 11:32
Antwort auf:
Ansrüche aus eheähnlichem Verhältnis
Hallo,
wenn Sie die Kaution mit gezahlt haben, ja.
Ansonsten haben Sie wenig Ansprüche. Kindesunterhalt und evtl. Unterhalt für Sie, bis das Kind 3 ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.12.2003