Hallo Frau Bader,
ich habe zwar bereits andere Beiträge gelesen, jedoch keine Antwort für mein Problem gefunden.
Ich habe jährlich 28 urlaubstage laut vertrag. Am 27,07.habe ich Entbindungstermin.
Mein Mutterschutz beginnt am 15.06 und endet am 21.9. Bis dahin geht mein urlaubsanspruch, soweit weiß ich das.
Ich möchte im Anschluss daran gleich in Elternzeit gehen also ab 22.09.
Da ich drei monate elternzeit habe in 2014, komme ich auf 21 Urlaubstage.
Was passiert aber mit dem angefangenen Monat September? Habe ich für den September vollen Urlaubsanspruch oder wie meine chefin rechnet keinen, weil es kein voller beschäftigungsmonat ist?
Wie kann ich es ihr erklären?
Vielen Dank im Voraus und eine schöne Woche!
von
Phiwol
am 14.01.2014, 14:40
Antwort auf:
Ansprüche wenn Mutterschutz in monatsmitte in Elternzeit übergeht?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Ansprüche wenn Mutterschutz in monatsmitte in Elternzeit übergeht?
Zeig ihr einfach den § 17 BEEG.
Dort steht, dass der Jahresurlaub nur für Monate gekürzt werden darf, die man komplett in Elternzeit ist.
Also für den Mutterschutz gar nicht.
Und ein Monat ist gemäß BGB komplett, vom 1. eines Monats bis zum letzten.
Daher darf erst ab Oktober der Urlaub gekürzt werden, weil das der erste Monat ist, den du komplett in Elternzeit bist. Im September bist du ja noch teilweise beschäftigt (es würde sogar ausreiche, wärst du nur 1 Tag im Sep im Mutterschutz).
Jahresurlaub = 28 Tage = 2,333 Tage pro Monat.
Du bist Okt bis Dez in Elternzeit = 3 Monate = 2,333x3 = 7
Jahresurlaub - Elternzeitkürzung = 28 - 7 = 21 Tage für 2014.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.01.2014, 20:17
Antwort auf:
Ansprüche wenn Mutterschutz in monatsmitte in Elternzeit übergeht?
Leider beantwortete das nicht meine frage. Ich gehe jetzt davon aus das ichxnur bis august urlahbsanspruch habe also 19 tage.
Ich finde es ehrlich gesagt doof das sich die beiden gesetze widersprechen.
EZ monate werden abgezogeb aber im MuSchG steht nicht was passiert wenn diese r nicht genau zum monatende aufhoer. 21 von 30 tagen habe ich keinen Anspruch. Frechheit sowas!
von
Phiwol
am 21.01.2014, 10:59