Frage: Anspruch

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Arbeitslosengeld und Kindergeld. Arbeite im Ausland auf den Kanarischen Inseln, aber fuer einen deutschen Arbeitgeber. Mein Vertrag endet zum 31.10 und im Januar bekomme ich das Baby. Habe ich denn Anspruch auf Arbeitslosen-und Kindergeld. Denn ich habe auch immer in Deutschland Steuern und alle Abgaben gezahlt. Ich werde aber im Ausland wohnen und das Baby auch dort bekommen.

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 17:58



Antwort auf: Anspruch

Hallo, 1. Kindergeld wird - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist (Island, Liechtenstein und Norwegen). 2. Mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird ein soziales Recht im Sinne des § 2 Abs.1 SGB I geltend gemacht. Die Geltendmachung unterliegt dem Territorialitätsprinzip (§§ 30 SGB I), d.h. der Arbeitslose muss bei der Arbeitslosmeldung und der Antragstellung grundsätzlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB III haben. Von diesem Grundsatz wird in § 30 Abs.2 SGB I eine Ausnahme zugelassen, als Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben. Diese Ausnahmen erfassen jedoch lediglich Grenzgänger. Personen, die in der BRD arbeitslos geworden sind und in einen anderen Mitgliedstaat der EU reisen wollen, um dort Arbeit zu suchen, können das deutsche Arbeitslosengeld bis zu drei Monaten vom Versicherungsträger des Landes der Arbeitssuche beziehen. Das wird zwar auch nicht auf Sie zutreffen, den ANtrag können Sie aber vorsichtshalber stellen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2008



Antwort auf: Anspruch

So weit ich weiß bekommen nur die Kindergeld, die auch in Deutschland wohnen.... Ich hatte früher allerdings auch britische Arbeitskollegen, die hier gearbeitet haben und deren Familie in England waren und der hatte auch Kindergeld für seine Kids bekommen... aber halt weil er hier gearbeitet hatte... LG Peeka Voraussetzungen Eltern [Bearbeiten]Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Wenn die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im Ausland beschäftigt sind (Grenzgänger) gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates! Ausnahme Schweiz (bilaterales Abkommen): Solange ein versicherungspflichtig beschäftigtes Elternteil in Deutschland lebt wird das Kindergeld diesem gezahlt.

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 22:11



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