Anspruch auf einen Kigaplatz bei der Oma?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf einen Kigaplatz bei der Oma?

Hallo Frau Bader, da ich berufstätig bin, muss ich mir schon jetzt langsam Gedanken über eine gewährleistete Betreuung machen. Nach 1 Jahr EZ möchte ich zumindest meinem Minijob nachgehen und nach 3 Jahren zusätzlich wieder in meinen Hauptjob. Um da zu vereinbaren, habe ich GsD meine Mutter, die 8 km weiter weg wohnt, was aber auf dem Arbeitsweg wäre. (Trotzdem eine andere Kommune Ba-Wü) Nun das Problem: Am geschicktesten wäre hier der Kiga (Privater Träger), der bei meiner Mutter um die Ecke ist. Diese nehmen aber keine auswärtigen Kinder an, wenn sie nicht in der Stadt gemeldet sind. (Satzung der Stadt) Gilt das Recht auf einen Platz, wenn das Kind bei der Oma als Zweitwohnsitz gemeldet ist? Oder kann man ein Sonderrecht geltend machen, weil die Oma ja das Kind betreut und ebenfalls dort wohnt? Viele Grüße

von Allegra10 am 05.07.2012, 21:52



Antwort auf: Anspruch auf einen Kigaplatz bei der Oma?

Hallo, es besteht kein Anspruch u auch kein Anspruch auf Kostenübernahem. Mit dem zweiten Wohnsitz wäre ich vorsichtig, wird auch nicht ausreichen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Anspruch auf einen Kigaplatz bei der Oma?

Natürlich darfst du dein Kind an jedem von dir gewünschten KiGa anmelden! ABER: Du wirst u.U. keine Kosten der Stadt für dein Platz erstattet bekommen, weil das Kind einen anderen Wohnort hat. Heißt im Klartext: Wenn du die Zuschüsse, die sonst die Stadt zahlt, selbst zu zahlen bereit bist, wäre das sicherlich möglich. Dabei reden wir allerdings nicht mal über eben 50 Euro, sondern andere Beträge. Früher ging das, dass die "aufnehmende Stadt" von der "abgebenden Stadt" die Zuschüsse beantragt und die Eltern damit aus der Sache raus sind. Aber natürlich funktioniert das nur dann reibungslos, wenn die "abgebende Stadt" zuwenig KiGa Plätze hat und die "aufnehmende Stadt" zuviele. VlG und viel Erfolg, Annette Bei Zweitwohnsitz wäre ich etwas vorsichtig, was das z.B. für steuerrechtliche Fragen nach sich zieht. Kindergeld?

von momworking am 06.07.2012, 10:51



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