Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor Geburt unseres Sohnes Vollzeit gearbeitet,in einer Bank mit 6 Angestellten.Es ist aber die Zweigstelle einer Grossbank, die bundesweit über 40000 Angestellte hat.
Habe ich nach dem Erziehungsurlaub Anspruch auf eine Teilzeitstelle oder nur auf Vollzeit????
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Heike
Mitglied inaktiv - 22.05.2002, 22:33
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeitjob?
Liebe Heike,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2002