Frage: Anspruch auf Kinderkrankentage

Hallo Frau Bader, wir haben eine 4 jährige Tochter und seit 27.01.15 Drillinge bekommen. Ich befinde mich seit 02.06.15 in Elternzeit und mein Mann steht in einem Angestelltenverhältnis mit einer Arbeitszeit von 40h/Woche. Beide sind wir Pflichtversichert (AOK) und alle 4 Kinder bei mir mit Versichert. Nun ist es so das unsere Drillinge ständig krank sind und es mir nicht möglich ist mich um kranke und gesunde Kinder gleichzeitig zu kümmern. Bei meinem Mann sind die 25 Kindkranktage aufgebraucht und Urlaubstage sind auch keine mehr da. Habe ich für dieses Kalenderjahr Anspruch auf Kindkranktage die ich meinem Mann übertragen kann? Wir haben noch über 20 Arzttermine die ich mit Drei Babys nicht allein bewältigen kann. Dazu kommen noch U-Untersuchungen und Frühgeborenen Entwicklungsuntersuchungen. Die AOK sagte mir ich hätte keinen Anspruch auf Krankengeld obwohl ich dieses Jahr noch arbeiten War. Stimmt das? Vielen Dank und liebe Grüße Lysann

von drillingseltern15 am 14.07.2015, 09:45



Antwort auf: Anspruch auf Kinderkrankentage

Hallo, leider höchstens nur 25 Tage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Anspruch auf Kinderkrankentage

Hallo Ja das stimmt leider so. Wir haben mehrere Drillingseltern in der Praxis die dieses Problem haben.Off haben Drillinge mehr Gesundheitliche Probleme und Untersuchungen, damit stehen die Eltern allein da. Wie einligseltern müssen sie ihren Alltag selber hinbekommen . Interessiert leider keine Krankenkasse mehr. Früh haben Drillingseltern von der Kk eine Hilfe gestellt bekommen die die Familie über den Tag unterstützt haben. Das gibt es leider auch nicht mehr.

von CKEL0410 am 15.07.2015, 11:04



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