Frage: Anspruch auf Arbeit/ Teilzeit

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin in der 12.SS und seit 5 Monaten (15.06.07) bei meinem AG beschaeftigt. Die Probezeit endet am 15.12.07. Wenn ich in Mutterschaft gehe (Ende April) und ich das Kind erwarte (Anfang Juni), bin ich weniger als 1 Jahr bei meinem AG beschaeftigt. nun meine Fragen: a) Ich habe im gelesen, dass ich als Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Teilzeit nach dem Erziehungsurlaub habe, wenn ich weniger als ein Jahr bei dem AG beschaeftigt war. Ist das korrekt? b1) da mein Lebensgefaehrte noch in Ausbildung ist, MUSS ich nach einem Jahr wieder arbeiten. Wie kann ich sicherstellen, dass ich auf jeden Fall Anspruch auf einen Arbeitsplatz habe? Indem ich nur ein Jahr Elternzeit beantrage? Muss ich dann wieder Vollzeit arbeiten? b2)Kann ich das Elternzeitjahr ggf. nach einem Jahr um ein weiteres Jahr verlaengern? (fuer den Fall, dass mein Lebensgefaehrte doch eher mit seiner Promotion fertig wird). Danke fuer Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 18:59



Antwort auf: Anspruch auf Arbeit/ Teilzeit

Hallo, 1.Man muss 6 Mo. in der firma sein u es müssen mehr als 15 AN da sein. 2. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2007



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