Frage: Anspruch auf ALG1

Hallo Frau Bader, laut Arbeitsagentur habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet habe. Ich habe ab September 2017 gearbeitet bis zum Beginn des Mutterschutzes Mitte August 2018 (Geburt Oktober 2018). Ich habe Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommen. Seit Oktober 2019 bin ich weiterhin in Elternzeit, bekomme aber kein Geld mehr und mein Arbeitgeber stellt mich frei. Wenn Sie den Zeitrahmen meiner Tätigkeit ansehen, habe ich dann zumindest 6 Monate Anspruch auf ALG1 oder nicht? Danke und viele Grüße.

von Lamato am 23.01.2020, 14:38



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Hallo, der Anspruch setzt voraus, dass Sie dem Arbeitsmart zur Verfügung stehen, dies ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2020



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Nein, kein Anspruch auf ALG I. Du bist in Elternzeit und nicht arbeitslos. Möchtest auch nicht arbeiten. Die Beschöftigungszeit ist daher gar nicht relevant. Einen Antrag auf ALG II nach SGB II kann man stellen aber auch dort wird man Dir sagen, dass Du die finanzielle "Notlage" selbst verschuldet hast. BG

von HeyDu! am 23.01.2020, 16:48



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Nein. Hat nichts mit dem Zeitraum der gearbeiteten Monate innerhalb der letzten 2 Jahre zu tun - du stehst dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung.

von cube am 23.01.2020, 17:37



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Ich muss vielleicht ergänzen, arbeiten möchte ich, aber mein Arbeitgeber kann mich nicht beschäftigen, daher die Freistellung. Kinder sind in der Betreuung. Diese Voraussetzungen erfülle ich also.

von Lamato am 23.01.2020, 19:56



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Was heißt denn er kann mich nicht beschäftigen? Er wusste wann die Elternzeit endet und wann er wieder für die Frau Arbeit braucht :-) Irgendwas ist putzig.

von HeyDu! am 23.01.2020, 20:17



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Anspruch-auf-Arbeitslosengeld_206436.htm Ich vermute sie hat Elternzeit bis Oktober 2020 und will / wollte ab Januar 2020 Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Zumindest meinte ich das zwischen den Zeilen im ersten Post zu lesen. Aber nix gwiss woas ma ned wie man in Bayern sagt da es ja nicht genau da steht. Der Arbeitgeber soll ihr vermutlich die erlaubnis geben Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten um Anspruch auf ALG 1 zu haben. Aber wie gesagt, alles nur Vermutungen.

von Soie am 23.01.2020, 20:33



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Wenn du eigentlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten wolltest, kannst du alg1 beziehen. In dem Umfang den du dein Kind betreut hast und du arbeiten wolltest. Es wäre schön alle Fakten ins Post zu stellen, man kann nicht Tage vorher nach schauen, ob schon ein Post besteht.

Mitglied inaktiv - 24.01.2020, 07:02



Antwort auf: Anspruch auf ALG1

Wenn du während der Elternzeit in TZ arbeiten wolltest, der AG dich nicht beschäftigen kann, dann kannst du ALG in der Höhe beziehen, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest.

von cube am 24.01.2020, 07:37



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Krippenplatz rückgängig machen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde beim Antrag auf einen Krippenplatz mehr oder weniger unter Druck gesetzt und alleine gelassen. Kann ich die Zusage auf den Krippenplatz in einen Kindergarten Platz umwandeln nach Rücksprache mit dem Kindergarten oder geht das nicht? Mit freundlichen Gruß J.Becker


Anspruch ALG nach Elternzeit, aber vorher im EU-Ausland gearbeitet

Liebe Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet. Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den l...


Anspruch alte Position nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mic...


BV: Anspruch auf Lohn vom Hauptjob & Minijob?

Hallo Frau Bader :) Habe gleich zwei Fragen.. Das Thema hat mich irgendwie bis jetzt nur verwirrt.. Ich habe ein betriebliches BV vom Haupt-AG. Dann habe ich zusätzlich einen Minijob. Wenn der AG vom Minijob oder mein Gyn ein BV für den Minijob ausspricht, bekomme ich dann trotzdem auch vom Minijob weiter mein Gehalt (also vom Hauptjob + de...


Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein...


Anspruch ALG 1

Hallo Frau Bader, im Juni 2020 bin ich arbeitslos geworden. Daraufhin habe ich mit arbeitslos gemeldet aber den Anspruch auf ALG 1 nie geltend gemacht, da wir ins Ausland verzogen sind. Nun werden wir nach Deutschland zurückkehren und ich kann meinen ALG 1 Anspruch noch geltend machen. Meine Tochter ist 1 Jahr alt, ich habe keinen Kita Platz...


Anspruch auf Ganztagsbetreuung während der Zeit des Mutterschutzes

Guten Tag, mich beschäftigt aktuell die Frage wie es mit dem Anspruch meines Großen (4 Jahre) auf die Ganztagsbetreuung in der Kita ausschaut, wenn ich mich im Mutterschutz befinde? Besteht in dieser Zeit rechtlich weiterhin ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung? M. E. befinde ich mich in dieser Zeit in einem Beschäftigtigungsverhältnis (wie bish...


Anspruch auf Kindergeld - Leben im Ausland

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...