Guten Abend
meine Elternzeit endet am 19.4.2014.
Ich habe schriftlich eine EZ Verlängerung beantragt,in der ich dann 20 Stunden die Woche arbeiten möchte bei meinem AG.
Die Verlängerung der EZ wurde beantragt weil wir gerne noch ein Baby möchten.
Nun meine Fragen:
Wenn mein AG mir TZ verweigert,dann kann ich doch ohne kündigen zu müssen,bei einer anderen Firma in TZ tätig werden?
Habe ich dann während der Suche nach einer anderen Stelle Anspruch auf ALG 1 ?
Und wie berechnet sich dieses?
Nach dem,was ich während der EZ bekommen habe?
Vor der EZ?
Oder erhalte ich nur anteilig ALG,wenn ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten kann?
Lg Natascha
von
Nati1981
am 06.02.2014, 20:54
Antwort auf:
Anspruch auf ALG 1 bei TZ Verweigerung?
Hallo,
Sie können da in EZ TZ bei einem anderen AG arbeiten - der alte AG muss aber zustimmen. Kündigen muss man da nicht. Sie können dann in der EZ für diese Zeit anteilig Arbgeld I bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2014
Antwort auf:
Anspruch auf ALG 1 bei TZ Verweigerung?
Brauchst Du die Zustimmung des Arbeitgebers um bei einer anderen Firma arbeiten zu können (Diese muß er aber gewähren, sollte es sich nicht um ein Konkurrenz Unternehmen handeln)
ALG 1 da bin ich mir nicht sicher, ob das "Ursprungsgehalt" oder das Elterngeld zugrunde gelegt wird, denke aber das "Ursprungsgehalt".
ACHTNUNG: Wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast und jetzt nur noch in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, bekommst Du auch nur "Teilzeit - Arbeitslosengeld" sprich anteilsmäßig.
Ggf. musst Du nachweisen, wie Dein Kind betreut ist.
Viel Erfolg.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 07.02.2014, 09:16