Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit (26. SSW) aufgrund eines Schwangerschaftsdiabetes arbeitsunfähig krank geschrieben. Meine Frauenärztin hat mir bereits angekündigt, dass sie mich voraussichtlich auch weiterhin aus gleichem Grunde krankschreiben wird. Dies bedeutet, dass ich nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld durch meine Krankenkasse erhalte. Nun meine Frage: Wird das geringere Krankengeld bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes mit einbezogen oder wird trotz Krankengeld von meinem üblichen Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage ausgegangen?
Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 12:57