Hallo, mein Verlobter und ich haben einen gemeinsamen Sohn, mit dem wir bis jetzt eine gemeinsame Wohnung in Chemnitz hatten. Mein Verlobter hat jetzt nach der Beendigung seines Studiums eine Arbeitstelle in München angetreten, so dass er dort eine zweite Wohnung nehmen musste und nur am Wochenende heimkommt. Nun wollte er in München seine neue Wohnung als Zwietwohnsitz anmelden und bekam dort aber gesagt, dass es lt. Bayrischem Meldegesetz nur für Verheiratete gilt, dass die gemeinsame Wohnung der Hauptwohnsitz bleibt. Nicht aber für Ledige, egal ob sie eine Familie haben oder nicht. Da das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung nur anerkennt, wenn die Familie einen gemeinsamen Hauptwohnsitz hat, würde das für uns die Auswirkung haben, dass er aus Geldgründen nicht jedes Wochenende zu uns nach hause kommen könnte. Meine Frage ist, ob dies überhaupt so gehandt habt werden kann oder ob es nicht gar gegen das Grundrecht zum Schutz der Familie stößt. Für ihre Hilfe und Antwort schon im Voraus vielen Dank, Anja Bätz.
Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 08:10